Erreichbarkeit der Geschäftsstelle
Die Arbeit der Geschäftsstelle des Kreissportbundes Potsdam-Mittelmark wird derzeit (noch) aufrechterhalten. Die Geschäftsführung, das Bildungswerk und die Sportjugend sind montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch zu erreichen. Eine Liste mit relevanten Telefonnummern ist hier veröffentlicht. Bitte beachten Sie: Die Präsenzzeiten der Mitarbeitenden wurden stark eingeschränkt. Bitte haben Sie Geduld, wenn Sie nicht sofort den entsprechenden Mitarbeitenden erreichen oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.
15. Rietzer Einzelzeitfahren am 3. Mai abgesagt
Liebe Radsportfreunde,
das 15. Rietzer Einzelzeitfahren mußte leider abgesagt werden.
Weitere Informationen lesen sie bitte HIER
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Corona-Folgen: Land legt Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler auf
Zuschüsse zwischen 5.000 und 60.000 Euro möglich – Anträge können ab Mitte der nächsten Woche über die ILB gestellt werden
Neubert appelliert an Mitglieder und stellt Hilfe in Aussicht
Wir als Landessportbund stehen in engem Kontakt mit unserem zuständigen Ministerium. Wir haben vereinbart, dass sich Vereine mit existenzbedrohenden finanziellen Problemen direkt an uns, an den LSB wenden sollen. Bitte nutzen Sie hierfür folgende Mailadresse: coronahilfe@lsb-brandenburg.de
Besondere Risiken durch Coronavirus - Was man beim Sport nun beachten muss
Die Datenlage diesbezüglich ist klar: "Wer moderat physisch aktiv ist, der stärkt sein Immunsystem..." Sportmediziner Perikles Simon im Interview mit MARTIN EINSIEDLER im Tagesspiegel
Verbot: Land Brandenburg untersagt Sportstätten-Nutzung bis April
In einer Kabinettsitzung hat die brandenburgische Landesregierung heute weitere einschneidende Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus beschlossen, die auch direkten Einfluss auf das Sportland haben. So untersagt das Land in Form einer Rechtsverordnung den Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios und Tanzstudios
„Haben Mitglieder, die unter dem Jahr kündigen wirklich ein Anrecht darauf, dass ihnen die Mitgliedsbeiträge aus dem laufenden Jahr anteilig zurückgezahlt werden?“
Der Austritt aus dem Verein richtet sich zunächst grundsätzlich nach den entsprechenden Satzungsregelungen. Bsp. 14 Tage vor Ablauf des Jahres, Halbjahres ….