Erich Westendarp / pixelio.de

Hallensport soll nach dem Willen der Brandenburger Landesregierung ab 28. Mai wieder möglich sein. Verordnung wird in der kommenden Woche veröffentlicht.

Auch die Angebote für Prüferabnahmen im Rahmen des Deutschen
Sportabzeichens mußten zu Beginn der Corona-Krise vom Kreissportbund
Potsdam-Mittelmark eingestellt werden.

Marvin Schreiber / pixelio.de

Die Sportfamilie erklärt sich solidarisch und hilft mit dem Austausch von Konzepten

Uns erreichen viele Anfragen zur Interpretation der Verordnung des Landes Brandenburg vom 08. Mai 2020. Als Hilfestellung für Kommunen haben wir ein Beispiel der Gemeinde Groß Kreutz und des Vereins FC Deetz e.V. nachfolgend veröffentlicht

Die Streetsoccer EM 2020 wird verschoben und soll nun im Zeitraum
26. August 2020 bis 17. Dezember 2020 durchgeführt werden.
Aktuell können die Grundschulen einen neuen
Veranstaltungstermin mit dem Kreissportbund vereinbaren.

Entsprechend der aktuellen Situation wird der bekannte Schulalltag bis zum
Schuljahresende nicht durchgeführt werden können. Dazu gehört auch das
geplante Streetsoccerturnier im Rahmen der Streetsoccer EM 2020.

Breiten- und Freizeitsport
Auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien darf wieder trainiert werden, allerdings ausschließlich kontaktlos. Auf Vereinsgeländen ist Individualsport im Freien wie beispielsweise Leichtathletik, Fitness, Radsport, Tennis oder Reitsport - unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregeln - wieder möglich. Betreiber und Vereine sind allerdings aufgefordert, das Infektionsrisiko der Sportlerinnen und Sportler durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen zu reduzieren. So ist der Zugang zur Sportanlage so zu gestalten, dass alle anwesenden Personen stets einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten. Ebenso müssen alle Sportlerinnen und Sportler durch deutliche Hinweise auf die Abstandsregeln aufmerksam gemacht werde

Das Kabinett wird am Freitag eine Neufassung der Eindämmungsverordnung beschließen. Dabei gelten immer die zu beachtenden Kontakt- und Hygieneregeln:
 
Ab Freitag, dem 15. Mai
können Außen-Sportanlagen wieder öffnen. Das gilt z. B. für Marinas und Bootsverleih oder den Flugsport.
 
kann der Trainingsbetrieb in Sportvereinen ohne Wettkämpfe wiederaufgenommen werden. Das Training soll möglichst kontaktlos erfolgen. Zu Wettkämpfen wie zum Beispiel Fußball gibt es noch keine Festlegungen.