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Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg setzt die finanzielle Hilfe für gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, der Weiterbildung und des Sports fort. Die Hilfen dienen zur Überwindung von existenzgefährdenden Notlagen, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind und müssen nicht zurückgezahlt werden. Dafür stellt die Landesregierung insgesamt 5 Millionen Euro bis zum 31. Dezember 2021 zur Verfügung.

Potsdam-Mittelmark ist ein ausgesprochen sportlicher Landkreis. Zu diesem Ergebnis kommt das Potsdamer Institut für kommunale Sportentwicklungsplanung (INSPO) an der Fachhochschule für Sport und Management Potsdam der Europäischen Sportakademie Land Brandenburg.

Hinweis: Die Einforderung des Beitrags darf keinesfalls unterbleiben, wenn sich ein Mitglied nur auf die fehlenden Vereinsangebote wegen der Corona-Krisenzeit beruft. Sich also etwa auf ausgefallene Übungsstunden oder auf nicht durchgeführte Kurse beruft.

Auf Antrag aber können sich Sportvereine von dieser Gebührenpflicht zukünftig befreien lassen. Dem Antrag, der nur per Email eingereicht werden kann, müssen der aktuelle Vereinsregisterauszug, der Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie die Identitätsbestätigungen der Vorstandsmitglieder beigefügt sein. Der Antrag muss an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de gesendet werden und gilt jeweils für die Dauer der Gemeinnützigkeit des Vereins.

Hier können auch unsere Sportvereine wieder Anträge für kleinere Projekte oder Baumaßnahmen stellen. Hier zwei Beispiele aus den Vorjahren: Neubau der Terrasse im Schwimmbad Niemegk, Erneuerung des Fußbodens, Malerarbeiten und Beseitigung der Barriere im Sportvereinshaus Netzen

Auch in diesem Jahr sind wir zuversichtlich, dass wir wieder gemeinsam mit euch in den Ferien aktiv werden können!

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Das Sportangebote für Kinder unter 14 Jahren ist weiterhin erlaubt. Da auch der öffentliche Raum für begleitete Außenaktivitäten von Kindern unter 14 Jahren geöffnet ist (§ 4 Abs. 1 Ziffer 16), sind begleitete Sportangebote für Kinder unter 14 im öffentlichen Raum weiterhin zulässig.