Breiten- und Freizeitsport
Auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien darf wieder trainiert werden, allerdings ausschließlich kontaktlos. Auf Vereinsgeländen ist Individualsport im Freien wie beispielsweise Leichtathletik, Fitness, Radsport, Tennis oder Reitsport - unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregeln - wieder möglich. Betreiber und Vereine sind allerdings aufgefordert, das Infektionsrisiko der Sportlerinnen und Sportler durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen zu reduzieren. So ist der Zugang zur Sportanlage so zu gestalten, dass alle anwesenden Personen stets einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten. Ebenso müssen alle Sportlerinnen und Sportler durch deutliche Hinweise auf die Abstandsregeln aufmerksam gemacht werde

Das Kabinett wird am Freitag eine Neufassung der Eindämmungsverordnung beschließen. Dabei gelten immer die zu beachtenden Kontakt- und Hygieneregeln:
 
Ab Freitag, dem 15. Mai
können Außen-Sportanlagen wieder öffnen. Das gilt z. B. für Marinas und Bootsverleih oder den Flugsport.
 
kann der Trainingsbetrieb in Sportvereinen ohne Wettkämpfe wiederaufgenommen werden. Das Training soll möglichst kontaktlos erfolgen. Zu Wettkämpfen wie zum Beispiel Fußball gibt es noch keine Festlegungen.

Man beschloss auf Grund der behördlichen Anordnung und der Risikoeinschätzung den Sporttag im Frühjahr 2021 durchzuführen. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt und eine vorläufige Haushaltsführung gewährleistet seine Arbeitsfähigkeit.

Das Kabinett wird am Freitag eine Neufassung der Eindämmungsverordnung beschließen. Dabei gelten immer die zu beachtenden Kontakt- und Hygieneregeln:
 
Ab Freitag, dem 15. Mai
können Außen-Sportanlagen wieder öffnen. Das gilt z. B. für Marinas und Bootsverleih oder den Flugsport.
 
kann der Trainingsbetrieb in Sportvereinen ohne Wettkämpfe wiederaufgenommen werden. Das Training soll möglichst kontaktlos erfolgen. Zu Wettkämpfen wie zum Beispiel Fußball gibt es noch keine Festlegungen.

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark gibt bekannt, dass ab jetzt dem Betreiber einer Sportanlage als Ausnahme gestattet wird, Personen zum Sportbetrieb zuzulassen, wenn es sich um das Betreiben von Individualsport handelt.
Darunter zu verstehen ist eine sportliche Betätigung, bei der die Sportanlage
a) von einem einzelnen Sportler,
b) von zwei Sportlern oder
c) von einem Sportler im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes
genutzt wird.

Da jede Kommune eine andere Vorgehensweise bei der Umsetzung vorsieht, von uns noch einmal der Hinweis für die Vereine in Potsdam-Mittelmark:
Zuständig für die Genehmigung für die Vereine in Potsdam-Mittelmark ist das Gesundheitsamt des Landkreises. Bitte stellen Sie Ihren Antrag an gesundheitsamt@potsdam-mittelmark.de.