Ausnahmeregelung zur DOSB Lizenzverlängerung gilt auch 2021

die vom DOSB getroffene Ausnahmeregelung zur zeitweisen veränderte Praxis bei der Ausstellung und Verlängerung von DOSB-Lizenzen aufgrund der Corona-Pandemie gilt auch 2021. Der DOSB-Vorstand hat am 16. Dezember 2020 auf der Grundlage des Beschlusses vom März 2020 folgendes beschlossen:

 

  • Ausbildungsträger können DOSB-Lizenzen, die bis zum 31. Dezember 2021 ungültig werden bei Bedarf auch ohne absolvierte Fortbildung um ein zusätzliches Jahr ab dem letzten Gültigkeitstag verlängern.
  • In Ausnahmefällen ist es möglich, Lizenzen auch um bis zu 2 Jahre zu verlängern. Falls dies notwendig ist, muss der Ausbildungsträger den Bedarf im Voraus beim Ressort Bildung im DOSB anzeigen. Falls dieser Zeitraum für einen Verband nicht realisierbar ist, kommt eine Einzelfallprüfung zum Tragen.
  • Zudem können Ausbildungsträger die Dauer von DOSB-Lizenzausbildungen, die aufgrund der Corona-Krise nicht stattfinden können, um ein zusätzliches Jahr und damit auf maximal 3 Jahre ausdehnen.
  • Alle Verbände, die keinen Handlungsbedarf haben, müssen dementsprechend auch an der aktuellen Vergabe keine Änderungen vornehmen.

 

Quelle: https://bildungsnetz.dosb.de/node/76161

ESAB-News: https://www.esab-brandenburg.de/nc/ueber-uns/aktuelles/aktuelle-meldung/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=810&cHash=01ab6cb2a351708d28743d17a9ef04b2

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