Wo beantrage ich die Ausnahmegenehmigung für den Sport in Potsdam-Mittelmark

Das Land Brandenburg hatte am vergangenen Freitag (17.04.) erste Beschränkungen im Kampf gegen die Corona-Epidemie gelockert, die seit Montag schrittweise in Kraft treten.

Grundsätzlich bleiben die bisherigen Verbote bestehen. Der Sportbetrieb ist auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios und Tanzstudios untersagt.

Hier die Lockerung:

Ausnahmen von der Untersagung können in begründeten Einzelfällen durch schriftliche Genehmigung des zuständigen Gesundheitsamts zugelassen werden. Diese Genehmigungen sind auch für das Sporttreiben allein oder zu zweit auf einem Vereinsgelände notwendig.

Da jede Kommune eine andere Vorgehensweise bei der Umsetzung vorsieht, von uns noch einmal der Hinweis für die Vereine in Potsdam-Mittelmark:

Zuständig für die Genehmigung für die Vereine in Potsdam-Mittelmark ist das Gesundheitsamt des Landkreises. Bitte stellen Sie Ihren Antrag an gesundheitsamt@potsdam-mittelmark.de.

Wer über eine entsprechende Ausnahmegenehmigung verfügt, muss selbstverständlich die bekannten Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen einhalten.

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