Vorstand des Kreissportbundes PM tagte online

Das beschlossene Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht regelt, dass Vereine ihre Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen auch dann virtuell durchführen können, wenn dies ursprünglich nicht in der Satzung verankert wurde. So war der erste Tagesordnungspunkt der virtuellen Vorstandssitzung die Prüfung einer Notwendigkeit, den Sporttag noch 2020 durchzuführen. Die zwei Möglichkeiten der Beschlussfassung online (Variante 1) und im Umlaufverfahren (Variante 2) wurden zum einen als technisch nicht umsetzbar und zum anderen als nicht Erfolg versprechend angesehen. Variante 1 setzt technische Möglichkeiten für (alle?) Mitglieder voraus und Variante 2 setzt einen Rücklauf von mindestens 50% der stimmberechtigten Mitglieder voraus.

Man beschloss auf Grund der behördlichen Anordnung und der Risikoeinschätzung den Sporttag im Frühjahr 2021 durchzuführen. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt und eine vorläufige Haushaltsführung gewährleistet seine Arbeitsfähigkeit.

Des Weiteren gab es einen Erfahrungsaustausch zur Handhabung der Verordnungen der Nutzung der Sportstätten in unterschiedlichen Gemeinden, zum Rücklauf von ILB Corona-Anträgen und zur Erfahrung mit Kurzarbeit in den Vereinen.

Kritisch wurde die Richtlinie des MBJS zur Gewährung einer Soforthilfe ausgewertet. Die Tatsache das sowohl erst die Betriebsmittel-Rücklagen aufgebraucht und somit die Bankguthaben einberechnet werden wirft Fragen auf. Man setzt somit voraus, dass die Vereine zahlungsunfähig wären. Somit müssten ehrenamtliche Vorstände gleichzeitig einen Insolvenzantrag stellen. Wir glauben das dies nicht gewollt sein kann. Es sind also noch viele Gespräche mit dem Zuwendungsgeber zu führen, um unsere Vereine bei der Beantragung zu unterstützen.

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