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(Muster)
Der vorliegende Vertrag soll lediglich eine Arbeitshilfe sein.
Da die Bedingungen überall anders gelagert sind, sollten
Sie vor Abschluss solch eines Vertrages unbedingt einen Rechtsanwalt
konsultieren.
Werbevertrag
zwischen
dem ..............................................................................................
(Verein)
vertreten durch den 1. Vorsitzenden, Herrn/Frau ...............................................
...........................................................................
(Anschrift)
(nachfolgend: “Verein")
und
der Firma....................................................................................
vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn/Frau .............................................
............................................................................
(Anschrift)
(nachfolgend: “Firma")
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Ziel des Vertrages
Ziel des Vertrages ist die Durchführung der Banden- und Schaukastenwerbung
für den Verein durch die Firma ...............................................
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Verein verpachtet hiermit an die Firma folgende Werbeflächen:
a) Banden rund um das Spielfeld im ..........................-Stadion,
........................................... (Anschrift)
b) Schaukästen des Vereins an folgenden Standorten: 1. .............................,
2. .................................
(2) Die genannten Werbeflächen werden der Firma zur Anbringung
von Werbung überlassen.
§ 3 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag ist befristet auf die Dauer der Spielsaison
200?/200?.
(2) Der Vertrag beginnt am .............. und endet am ..............
(3) Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr,
wenn er nicht spätestens sechs/acht/zwölf Wochen vor der Ablaufzeit
gemäß Absatz (2) von einem der Vertragspartner gekündigt wird.
(4) Die Kündigung muss mittels eingeschriebenen Briefes erfolgen.
Maßgebend ist das Datum des Eingangs.
(5) Eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ist
ausgeschlossen.
(6) Das Recht der fristlosen Kündigung bleibt unberührt.
§ 4 Einvernehmen mit dem Verein
(1) Die Art der Werbung, deren Stil und Inhalt darf nicht dem
Zweck des Vereins und dessen Zielen und Aufgaben zuwiderlaufen.
(2) Die Firma teilt zu diesem Zweck dem Vorstand des Vereins
die beabsichtigte Werbung mit allen erforderlichen Angaben schriftlich
mit. Widerspricht der Vorstand nicht innerhalb einer Frist von
10 Tagen schriftlich, so gilt die Werbung als genehmigt und kann
von der Firma angebracht werden.
(3) Werden die Interessen und Belange des Vereins in grober Art
und Weise durch das Verhalten der Firma oder durch die angebrachte
Werbung verletzt, kann der Verein den Vertrag fristlos kündigen.
§ 5 Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Belange
Dritter
(1) Ist für die beabsichtigte Werbung eine behördliche Genehmigung
erforderlich, hat die Firma diese Genehmigung einzuholen.
(2) Die Firma verpflichtet sich, die Belange und Interessen Dritter
zu wahren.
(3) Die Firma verpflichtet sich, im Innenverhältnis den Verein
von jedweden Ansprüchen wegen Verstößen, Gesetzesverletzungen
oder Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.
§ 6 Untervermietung
(1) Kann die Firma selbst die vertraglichen Flächen nicht
voll auslasten, ist sie berechtigt, diese an Dritte weiterzuverpachten.
(2) Der Vorstand des Vereins ist darüber schriftlich in Kenntnis
zu setzen.
(3) Dritte dürfen durch die Firma nur so lange gebunden werden,
wie dieser Vertrag läuft.
§ 7 Vergütung und Verzug
(1) Der Pachtzins beträgt monatlich ........ EUR zuzüglich der
jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Betrag ist jeweils zum ................... fällig.
(3) Die Zahlungen erfolgen kostenfrei auf folgendes Konto des
Vereins .............................
(4) Im Verzugsfall ist die Firma verpflichtet, ab dem Verzugseintritt
Zinsen in Höhe von 5 % über dem geltenden Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu zahlen.
(5) Das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem Grund wegen
Zahlungsverzug bleibt hiervon ausdrücklich ausgenommen.
§ 8 Baulicher Unterhalt und Kostentragung
(1) Alle Kosten für die Anbringung der Werbeflächen, sowie den
laufenden Unterhalt der Banden und der Schaukästen trägt die Firma.
(2) Nach Beendigung dieses Vertrages hat die Firma die angebrachte
Werbung im vollen Umfang zu entfernen und die Flächen in den Zustand
zu versetzen, wie er bei der Übernahme bestand. Nach Zustimmung
durch den Verein, kann von dieser Festlegung ganz oder teilweise
abgewichen werden.
§ 9 Haftung
Die Firma haftet gegenüber dem Verein für Schäden, die sie oder
ihre Mitarbeiter und Beauftragten am Eigentum des Vereins verursachen.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist .....
§ 11 Salvatorische Klausel
(1) Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages
bedürfen der Schriftform.
(2) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
(3) Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein
sollten, werden dadurch die übrigen Vereinbarungen dieses Vertrages
nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, für diesen
Fall untereinander etwa ungültige Bestimmungen dergestalt durch
rechtswirksame Vereinbarungen zu ersetzen, dass der beabsichtigte
Vertragszweck dadurch erreicht wird; gleiches gilt für etwaige
Lücken im Vertrag.
Ort/Datum : _______________________________________________________
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(Firma)
(Verein) |