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Die Steuererklärung


Auch gemeinnützige Vereine müssen eine Steuerklärung ausfertigen und diese beim Finanzamt für Körperschaften I einreichen.

Finanzamt für Körperschaften

Link zum Finanzamt

Normalerweise hat das alle drei Jahre zu erfolgen, es sei denn der Verein muss eine Umsatzsteuererklärung machen, ist in größerem Umfang wirtschaftlich tätig oder muss bilanzieren.

Durch diese Steuererklärung belegt der Verein, dass er die vergangenen drei Jahre gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung (AO) tätig war. Erkennt das Finanzamt das anhand der Aufzeichnungen und des Tätigkeitsberichtes an, wird rückwirkend die Steuerbefreiung ausgesprochen (Körperschaftsteuer-Freistellungsbescheid).
Für die kommenden drei Jahre bekommt er dann einen vorläufigen Freistellungsbescheid.

Maßgeblich für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist die Verwirklichung des Vereinszwecks, der in Übereinstimmung mit den Forderungen der AO stehen muss und die Regelung des Vermögensanfalls bei Auflösung (siehe Mustersatzung).

Für die Steuererklärung werden folgende Unterlagen benötigt:

GEM 1 Formular 
Das ist das eigentliche Steuerformular

GEM 1 Anlage 

In dieser Anlage muss der Verein aufführen, ob Personen Honorare bzw. Zuwendungen und in welcher Höhe bekommen haben (z.B. Übungsleiter, Trainer, Betreuer).
Aufgrund dieser Liste erfolgt eine sog. Kontrollmitteilung an das Finanzamt des Empfängers.

Jahresabschlüsse  (Download)
Für die letzten drei Jahre müssen die Jahresabschlüsse (Einnahmen-Ausgabe) eingereicht werden.

Tätigkeitsberichte
Ebenfalls für die letzten drei Jahre muss der Verein kurz erläutern, was er sportlich gemacht hat. Hier könnte der sportliche Teil des Rechenschaftsberichtes verwendet werden.

Vereine, die sich zum ersten Mal beim Finanzamt anmelden, müssen bereits nach Abschluss des ersten Kalenderjahres eine Steuererklärung einreichen und sind dann im Dreijahresrhythmus. Sie müssen zusätzlich folgende Unterlagen einreichen:

Satzung-> Link  

Registerauszug

Gründungsprotokoll-> Link

Wahlprotokoll

Vorstandsanschriftenliste

Beitragsordnung-> Link

Evtl. Mitgliederliste

Um die Steuerformulare lesen zu können, benötigen Sie den Acrobat Reader. Sollten Sie ihn noch nicht installiert haben, klicken Sie einfach auf den Button.



Dateien zum Herunterladen

Jahresabschluss

Mit dem Formular kann direkt am PC gerechnet werden. Die Makros müssen aktiviert werden. 

XLS

67 kB


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