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 Sport in PM
Aus- und Fortbildung

Der Vereinsbeitrag


Über zeitgemäße und für den Verein notwendige Mitgliedsbeiträge ist schon oft geschrieben worden und wird es sicher auch zukünftig noch. Natürlich belasten die Steigerungen der Lebenshaltungskosten jeden Bürger. Berechtigt fragen sich dann viele, warum nun auch der Sportverein seine "Preise" erhöhen muss. Diese Mindestbeiträge sind aber die Voraussetzung für bestimmte Förderungen. Sie orientieren sich am Brandenburger Durchschnitt. Die periodische Angleichung der Mindestbeiträge soll den Vereinen helfen, eine solide finanzielle Basis zu sichern womit die Kontinuität der Vereinsarbeit garantiert wird. Denn auch auf die Vereine selbst wirkt die Preisspirale, so dass sie ständig mehr Mittel aufwenden müssen, um den Sportbetrieb zu gewährleisten.

Die Mitgliedschaft in einem Verein kann mit einem Vertrag zwischen dem Mitglied und dem Verein verglichen werden. Der Verein bietet dem Mitglied die Möglichkeit, Sport zu treiben, organisiert dafür Sportstätten, sichert die Betreuung durch Trainer und Übungsleiter ab und regelt das sonstige Vereinsleben. Im Gegenzug erfüllt das Mitglied seine satzungsgemäßen Verpflichtungen, wovon eine die Beitragszahlung ist. Dieser Beitrag dient zur Sicherung aller Vereinsaufgaben und stellt kein Guthaben des Mitgliedes dar, das diesem bis auf den letzten EURO wieder zugute kommen muss. Auf diesen Umstand soll hier bewusst hingewiesen werden, da zunehmend Vereinsvorstände mit solchen Überlegungen bzw. Ansinnen von Mitgliedern konfrontiert werden. Es gibt Mitglieder, die auf "Heller und Pfennig" nachgewiesen haben wollen, wie die Beiträge verwendet werden – was natürlich ihr gutes Recht ist – wobei es ihnen in erster Linie aber darauf ankommt, zu wissen, was dabei für sie persönlich wieder herauskommt. Der Gedanke der Solidargemeinschaft kommt bei ihnen nicht auf.

Selbstverständlich ist der Vorstand verpflichtet, regelmäßig die Mitglieder über die Finanzlage des Vereins und die Verwendung der Mittel zu informieren. Die ordnungsgemäße Buchführung wird dann durch die Kassenprüfer bestätigt, die das ja im Auftrag der Mitglieder machen. Dafür wurden sie gewählt. Damit ist der Vorstand seiner Informationspflicht über die Vereinsfinanzen nachgekommen. Er ist nämlich nicht verpflichtet, jedem Mitglied Einsicht in die Bücher zu gewähren. Das ist schon rein organisatorisch keinem zuzumuten.

Durch die Beitragszahlung im Verein erwirbt man keine Ansprüche auf Vergütungen oder Zuwendungen aus den Vereinsmitteln lediglich für die Tatsache, Mitglied zu sein. Der Verein würde sogar seine Gemeinnützigkeit gefährden, wenn er Mitgliedern Beiträge, auch nur anteilig, quasi als "Gewinnausschüttung" zurückzahlt. Das darf er nicht einmal bei Austritt oder Ausschluss des Mitgliedes.
Die Beitragspflicht besteht grundsätzlich, bis das Mitglied aus dem Verein wirksam ausgeschieden ist. Die Abgabe des Kündigungsschreibens ist hierfür nicht maßgeblich.
Die Ausstattung mit Sportbekleidung oder die Übernahme von Startgeldern bzw. Wettkampfkosten ist aber unproblematisch, da das zur Sicherung des ideellen Zwecks des Vereins – Förderung des Sports – nötig ist. Einen Anspruch darauf hat das Mitglied aber wiederum nicht.

Zurückerstattet werden darf aber der Beitrag, der zuviel gezahlt wurde. Wenn der Austritt beispielsweise jeweils zum Ende des Quartals möglich ist, der Beitrag aber schon für das ganze Jahr entrichtet wurde, kann eine Beitragsrückerstattung für die Restzeit des Jahres nach der Beendigung der Mitgliedschaft erfolgen.

Häufig wird die Frage gestellt, ob wegen einer Beitragserhöhung eine außerordentliche Kündigung durch ein Mitglied möglich ist. Im "Der eingetragene Verein" von Sauter/Schweyer heißt es dazu wörtlich: "Im allgemeinen wird das Mitglied darauf zu verweisen sein, dass der Austritt in der Satzung an eine bestimmte Frist gebunden ist, und dass es sich dem durch den Beitritt zum Verein unterworfen hat. Daher ist eine Beitragserhöhung in der Regel kein Grund für einen fristlosen Austritt". Im gleichen Artikel heißt es auch: "... ein ... Rechtsverhältnis dann vor Ablauf der festgesetzten Zeit gelöst werden kann, wenn ein wichtiger Grund es erfordert, hat nur ... für die Fragen des fristlosen Austritts Gültigkeit, wenn bei Berücksichtigung der gesamten Umstände des einzelnen Falls ein Verbleib im Verein bis zum Ablauf der satzungsgemäßen Kündigungsfrist eine unerträgliche Belastung bedeuten würde, die dem Mitglied nicht zugemutet werden kann". Das Mitglied, das vorfristig kündigen möchte, muss daher dem Vorstand glaubhaft nachweisen, dass diese Beitragserhöhung für sich bzw. die Familie eine unzumutbare Härte darstellt. Diejenigen, die lediglich gegen eine Erhöhung gestimmt haben und nun aus Wut austreten wollen, haben keine Chance. Sie müssen die Kündigungsfrist einhalten.
Ein Vorstand sollte natürlich eine Beitragserhöhung immer unter dem Aspekt der Zumutbarkeit vorschlagen. Außerdem kann man unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte Sonderbeiträge für sozial Schwache, Familien mit Kindern usw. beschließen.


Argumentationshilfen zur Beitragsgestaltung

  • Die Mitgliedsbeiträge sind die wichtigste, oft die einzige, Einnahmequelle eines Vereins.
  • Gerade aber die Beiträge, besonders aber Beitragserhöhungen, sind immer wieder Anlass zu Diskussionen, ja sogar Streitigkeiten.
  • Der Verein leistet etwas für den Beitrag und zwar ein mehrfaches an Gegenwert für das, was von jedem Einzelnen bezahlt wird. Im Vergleich zu anderen Angeboten sind die Beiträge in Sportvereinen am niedrigsten.
  • Ein Beispiel:
    Ein Schwimmverein nutzt eine öffentliche Schwimmhalle. Er bietet 2x in der Woche je 120 Minuten Training an. Der Monatsbeitrag beträgt 6,- EUR.
  • Zum Vergleich:
    Eine Doppelstunde in der Halle kostet den Normalbürger ca. 3,50 EUR. Bei gleicher Nutzungsdauer entspräche das einem Monatsbeitrag von etwa 28,- EUR.
  • Was bietet der Verein:
    - sportliche Angebote
    - Gesundheitsangebote
    - Kostenlose Nutzung von Sportstätten
    - Wettkampfteilnahme
    - Trainingslager
    - Qualifizierte Betreuung
    - Geselligkeit für Vereinsmitglieder
    - Soziale Kontakte
    - Sportkleidung und Sportgeräte (abhängig von der Finanzkraft)
  • Allgemeine Preissteigungen wirken sich auch auf einen Verein aus (Sportgeräte, Betriebskosten, Büromaterialien usw.).
  • Um ein gewisses Angebotsniveau halten zu können, müssen die Beiträge angepasst werden und zeitgemäß sein.
  • Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und Gebühren muss so veranschlagt werden, dass alle anfallenden Kosten (Sportbetrieb, Betriebs- und Organisationskosten) gedeckt werden.
  • Eine Deckungslücke zu belassen, in der Hoffnung, dass Gelder aus anderen Quellen kommen, kann zu schwerwiegenden Folgen führen. Es sei denn, diese Zusatzeinnahmen sind eine feste Größenordnung.
  • Beitrag  =  Gesamtkosten plus Reserve geteilt durch die Anzahl der Mitglieder.
    Danach erst Staffelung nach oben und unten (Kinder / Erwachsene usw.).
  • Es wird eine qualifizierte Betreuung durch Trainer und Übungsleiter angeboten. Den Übungsleitern kann dabei nur ein Teil ihrer zeitlichen und materiellen Aufwendungen vergütet werden.
  • Sportler bzw. deren Eltern erwarten gut ausgebildete und erfahrene Betreuer. Übungsleiter müssen daher ständig Weiterbildungen besuchen. Diese kosten Geld.
  • Die Betreuung in anderen Einrichtungen (Kita, Hort usw.) kostet ein Vielfaches. Sportangebote in kommerziellen Studios oder Schulen liegen bei 20 – 80 EUR pro Monat.
  • Der Staat hilft nur, wenn man bereit ist, sich selbst zu helfen. Staatliche Zuschüsse also nur bei angemessener Eigenleistung.
  • Eine Differenzierung der Beiträge nach sozialen Aspekten kann jeder Verein individuell vornehmen. Der Verein schafft sich dadurch größeren Handlungsspielraum (z.B. Einführung neuer Sportarten, Strukturveränderungen)
  • Versicherungsschutz für Vereinsmitglieder.


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