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Über zeitgemäße und für den Verein notwendige Mitgliedsbeiträge
ist schon oft geschrieben worden und wird es sicher auch zukünftig
noch. Natürlich belasten die Steigerungen der Lebenshaltungskosten
jeden Bürger. Berechtigt fragen sich dann viele, warum nun auch
der Sportverein seine "Preise" erhöhen muss. Diese Mindestbeiträge
sind aber die Voraussetzung für bestimmte Förderungen. Sie orientieren
sich am Brandenburger Durchschnitt. Die periodische Angleichung
der Mindestbeiträge soll den Vereinen helfen, eine solide finanzielle
Basis zu sichern womit die Kontinuität der Vereinsarbeit garantiert
wird. Denn auch auf die Vereine selbst wirkt die Preisspirale,
so dass sie ständig mehr Mittel aufwenden müssen, um den Sportbetrieb
zu gewährleisten.
Die Mitgliedschaft in einem Verein kann mit einem Vertrag zwischen
dem Mitglied und dem Verein verglichen werden. Der Verein bietet
dem Mitglied die Möglichkeit, Sport zu treiben, organisiert dafür
Sportstätten, sichert die Betreuung durch Trainer und Übungsleiter
ab und regelt das sonstige Vereinsleben. Im Gegenzug erfüllt das
Mitglied seine satzungsgemäßen Verpflichtungen, wovon eine die
Beitragszahlung ist. Dieser Beitrag dient zur Sicherung aller
Vereinsaufgaben und stellt kein Guthaben des Mitgliedes dar, das
diesem bis auf den letzten EURO wieder zugute kommen muss. Auf
diesen Umstand soll hier bewusst hingewiesen werden, da zunehmend
Vereinsvorstände mit solchen Überlegungen bzw. Ansinnen von Mitgliedern
konfrontiert werden. Es gibt Mitglieder, die auf "Heller
und Pfennig" nachgewiesen haben wollen, wie die Beiträge
verwendet werden – was natürlich ihr gutes Recht ist – wobei es
ihnen in erster Linie aber darauf ankommt, zu wissen, was dabei
für sie persönlich wieder herauskommt. Der Gedanke der Solidargemeinschaft
kommt bei ihnen nicht auf.
Selbstverständlich ist der Vorstand verpflichtet, regelmäßig
die Mitglieder über die Finanzlage des Vereins und die Verwendung
der Mittel zu informieren. Die ordnungsgemäße Buchführung wird
dann durch die Kassenprüfer bestätigt, die das ja im Auftrag der
Mitglieder machen. Dafür wurden sie gewählt. Damit ist der Vorstand
seiner Informationspflicht über die Vereinsfinanzen nachgekommen.
Er ist nämlich nicht verpflichtet, jedem Mitglied Einsicht in
die Bücher zu gewähren. Das ist schon rein organisatorisch keinem
zuzumuten.
Durch die Beitragszahlung im Verein erwirbt man keine Ansprüche
auf Vergütungen oder Zuwendungen aus den Vereinsmitteln lediglich
für die Tatsache, Mitglied zu sein. Der Verein würde sogar seine
Gemeinnützigkeit gefährden, wenn er Mitgliedern Beiträge, auch
nur anteilig, quasi als "Gewinnausschüttung" zurückzahlt.
Das darf er nicht einmal bei Austritt oder Ausschluss des Mitgliedes.
Die Beitragspflicht besteht grundsätzlich, bis das Mitglied aus
dem Verein wirksam ausgeschieden ist. Die Abgabe des Kündigungsschreibens
ist hierfür nicht maßgeblich.
Die Ausstattung mit Sportbekleidung oder die Übernahme von Startgeldern
bzw. Wettkampfkosten ist aber unproblematisch, da das zur Sicherung
des ideellen Zwecks des Vereins – Förderung des Sports – nötig
ist. Einen Anspruch darauf hat das Mitglied aber wiederum nicht.
Zurückerstattet werden darf aber der Beitrag, der zuviel gezahlt
wurde. Wenn der Austritt beispielsweise jeweils zum Ende des Quartals
möglich ist, der Beitrag aber schon für das ganze Jahr entrichtet
wurde, kann eine Beitragsrückerstattung für die Restzeit des Jahres
nach der Beendigung der Mitgliedschaft erfolgen.
Häufig wird die Frage gestellt, ob wegen einer Beitragserhöhung
eine außerordentliche Kündigung durch ein Mitglied möglich ist.
Im "Der eingetragene Verein" von Sauter/Schweyer heißt
es dazu wörtlich: "Im allgemeinen wird das Mitglied darauf
zu verweisen sein, dass der Austritt in der Satzung an eine bestimmte
Frist gebunden ist, und dass es sich dem durch den Beitritt zum
Verein unterworfen hat. Daher ist eine Beitragserhöhung in der
Regel kein Grund für einen fristlosen Austritt". Im gleichen
Artikel heißt es auch: "... ein ... Rechtsverhältnis dann
vor Ablauf der festgesetzten Zeit gelöst werden kann, wenn ein
wichtiger Grund es erfordert, hat nur ... für die Fragen des fristlosen
Austritts Gültigkeit, wenn bei Berücksichtigung der gesamten Umstände
des einzelnen Falls ein Verbleib im Verein bis zum Ablauf der
satzungsgemäßen Kündigungsfrist eine unerträgliche Belastung bedeuten
würde, die dem Mitglied nicht zugemutet werden kann". Das
Mitglied, das vorfristig kündigen möchte, muss daher dem Vorstand
glaubhaft nachweisen, dass diese Beitragserhöhung für sich bzw.
die Familie eine unzumutbare Härte darstellt. Diejenigen, die
lediglich gegen eine Erhöhung gestimmt haben und nun aus Wut austreten
wollen, haben keine Chance. Sie müssen die Kündigungsfrist einhalten.
Ein Vorstand sollte natürlich eine Beitragserhöhung immer unter
dem Aspekt der Zumutbarkeit vorschlagen. Außerdem kann man unter
Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte Sonderbeiträge für sozial
Schwache, Familien mit Kindern usw. beschließen.
Argumentationshilfen zur Beitragsgestaltung
- Die Mitgliedsbeiträge sind die wichtigste,
oft die einzige, Einnahmequelle eines Vereins.
- Gerade aber die Beiträge, besonders aber Beitragserhöhungen,
sind immer wieder Anlass zu Diskussionen, ja sogar Streitigkeiten.
- Der Verein leistet etwas für den Beitrag und
zwar ein mehrfaches an Gegenwert für das, was von jedem Einzelnen
bezahlt wird. Im Vergleich zu anderen Angeboten sind die Beiträge
in Sportvereinen am niedrigsten.
- Ein Beispiel:
Ein Schwimmverein nutzt eine öffentliche Schwimmhalle. Er bietet
2x in der Woche je 120 Minuten Training an. Der Monatsbeitrag
beträgt 6,- EUR.
- Zum Vergleich:
Eine Doppelstunde in der Halle kostet den Normalbürger ca. 3,50
EUR. Bei gleicher Nutzungsdauer entspräche das einem Monatsbeitrag
von etwa 28,- EUR.
- Was bietet der Verein:
- sportliche Angebote
- Gesundheitsangebote
- Kostenlose Nutzung von Sportstätten
- Wettkampfteilnahme
- Trainingslager
- Qualifizierte Betreuung
- Geselligkeit für Vereinsmitglieder
- Soziale Kontakte
- Sportkleidung und Sportgeräte (abhängig von der Finanzkraft)
- Allgemeine Preissteigungen wirken sich auch
auf einen Verein aus (Sportgeräte, Betriebskosten, Büromaterialien
usw.).
- Um ein gewisses Angebotsniveau halten zu können,
müssen die Beiträge angepasst werden und zeitgemäß sein.
- Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und Gebühren
muss so veranschlagt werden, dass alle anfallenden Kosten (Sportbetrieb,
Betriebs- und Organisationskosten) gedeckt werden.
- Eine Deckungslücke zu belassen, in der Hoffnung,
dass Gelder aus anderen Quellen kommen, kann zu schwerwiegenden
Folgen führen. Es sei denn, diese Zusatzeinnahmen sind eine
feste Größenordnung.
- Beitrag = Gesamtkosten plus Reserve
geteilt durch die Anzahl der Mitglieder.
Danach erst Staffelung nach oben und unten (Kinder / Erwachsene
usw.).
- Es wird eine qualifizierte Betreuung durch
Trainer und Übungsleiter angeboten. Den Übungsleitern kann dabei
nur ein Teil ihrer zeitlichen und materiellen Aufwendungen vergütet
werden.
- Sportler bzw. deren Eltern erwarten gut ausgebildete
und erfahrene Betreuer. Übungsleiter müssen daher ständig Weiterbildungen
besuchen. Diese kosten Geld.
- Die Betreuung in anderen Einrichtungen (Kita,
Hort usw.) kostet ein Vielfaches. Sportangebote in kommerziellen
Studios oder Schulen liegen bei 20 – 80 EUR pro Monat.
- Der Staat hilft nur, wenn man bereit ist, sich
selbst zu helfen. Staatliche Zuschüsse also nur bei angemessener
Eigenleistung.
- Eine Differenzierung der Beiträge nach sozialen
Aspekten kann jeder Verein individuell vornehmen. Der Verein
schafft sich dadurch größeren Handlungsspielraum (z.B. Einführung
neuer Sportarten, Strukturveränderungen)
- Versicherungsschutz für Vereinsmitglieder.
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