| (Muster)
Beitragsordnung des ...............................................
(Vereinsname)
(gemäß § ........ der Vereinssatzung).
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die
Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beitragen (§ ...
der Satzung) und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der
Beitrittserklärung.
2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen
werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt
der Vorstand fest.
Die festgesetzten Beträge treten am ................. in Kraft.
3. Jahresbeiträge:
| Beitrags-
form |
Mitgliedsform
(Beispiele) |
Jahresbeiträge
(Beispiele) |
| 01
|
Jugendliche
unter 18 Jahren |
EUR
60,- |
| 02 |
Erwachsene
über 18 Jahren |
EUR
100,- |
| 03 |
Ehrenmitglieder
|
beitragsfrei
|
| 04 |
Ehepaare |
EUR
80,- |
| 05 |
Familienbeitrag
mit Kindern |
usw. |
| |
1. Kind |
|
| |
2. Kind |
|
| |
3.
Kind usw. |
|
| 06 |
Azubis,
Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende, Studenten usw. |
|
| 07 |
Rentner
/ Pensionäre |
|
| 08 |
Fördernde
Mitglieder |
|
| 09 |
Sonstige
Mitglieder |
|
Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch
mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt EUR ......................................
Gebühren:
| Bootsliegeplatz (Sommer)
|
EUR
..................
|
| Bootsliegeplatz
(Winter) |
EUR
.................. |
| Garderobenschrank |
EUR
.................. |
| Platznutzung |
EUR
.................. |
| Hallennutzung |
EUR .................. |
| Pferdebox |
EUR .................. |
| usw. |
|
4. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich
mitzuteilen.
5. In dem Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für die Sportversicherung
des Landessportbundes Brandenburg e.V., die Verwaltungsberufsgenossenschaft
und die GEMA enthalten.
6. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren
zum ........... jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto
möglich.
7. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilgenommen
haben, entrichten ihre Beiträge bis spätestens ............ jeden
Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Zur Deckung der Mehrkosten
und bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich mindestens EUR ..............
zu zahlen. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von EUR ............
pro Mahnung erhöben.
Beitragskonto:
Bank: .............................................................................
BLZ: .............................................................................
Ktn: .............................................................................
8. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag,
ab 1. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
9. Der Vereinsaustritt ist nur entspr. § ........ der Satzung
möglich.
10. Abteilungen können zur Deckung evtl. Mehrausgaben auf
Beschluss der Abteilungsversammlung und nach Bestätigung durch
den Gesamtvorstand gesonderte Abteilungsbeiträge erheben. Sie
sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekanntzugeben.
11. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme
usw.) gelten gesonderte Gebühren, die im einzelnen festgelegt
werden.
12. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch
Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder
werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert. |