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 Sport in PM
Aus- und Fortbildung

Beitragsordnung

(Muster)

Beitragsordnung des ...............................................  (Vereinsname)

(gemäß § ........ der Vereinssatzung).

1.  Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beitragen (§ ... der Satzung) und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

2.  Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest.
Die festgesetzten Beträge treten am ................. in Kraft.

3. Jahresbeiträge:

Beitrags-
form

Mitgliedsform
(Beispiele)

Jahresbeiträge
(Beispiele)

01               

Jugendliche unter 18 Jahren

EUR    60,-      

02

Erwachsene über 18 Jahren

EUR  100,-      

03

Ehrenmitglieder                                                                                         

beitragsfrei                

04

Ehepaare

EUR    80,-

05

Familienbeitrag mit Kindern

usw.

 

1. Kind

 
 

2. Kind

 
 

3. Kind  usw.

 

06

Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende, Studenten usw.

 

07

Rentner / Pensionäre

 

08

Fördernde Mitglieder

 

09

Sonstige Mitglieder

 

Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.

Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt  EUR ......................................

Gebühren:

Bootsliegeplatz (Sommer)                                             

EUR ..................              

Bootsliegeplatz (Winter)

EUR ..................

Garderobenschrank

EUR ..................

Platznutzung

EUR ..................

Hallennutzung

EUR ..................

Pferdebox

EUR ..................

usw.

 

4.  Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.

5. In dem Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Brandenburg e.V., die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA enthalten.

6.  Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren zum ........... jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.

7. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilgenommen haben, entrichten ihre Beiträge bis spätestens ............ jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Zur Deckung der Mehrkosten und bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich mindestens EUR .............. zu zahlen. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von EUR ............ pro Mahnung erhöben.

Beitragskonto:
Bank: .............................................................................
BLZ: .............................................................................
Ktn:  .............................................................................

8. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 1. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

9.  Der Vereinsaustritt ist nur entspr. § ........ der Satzung möglich.

10. Abteilungen können zur Deckung evtl. Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung und nach Bestätigung durch den Gesamtvorstand gesonderte Abteilungsbeiträge erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekanntzugeben.

11. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) gelten gesonderte Gebühren, die im einzelnen festgelegt werden.

12. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.


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