Freiw. Soziales Jahr - Bedingungen.
Das FSJ beginnt in der Regel am 1. September jeden Jahres. Es dauert
mindestens sechs und maximal 18 Monate (für anerkannte Kriegsdienstverweigerer
12 Monate).
Als Einsatzstellen im Sport kommen Vereine und Sporteinrichtungen in Frage, die regelmäßig Spiel-, Sport- und Freizeitangebote
für Kinder und Jugendliche organisieren, wie z.B. Sportvereine,
Sportverbände, Jugendferiendörfer, Bewegungs-kindergärten,
Sportschulen und Sportbildungseinrichtungen, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen.
Die Aufgaben und Tätigkeiten liegen z.B. in der Mitarbeit bei
der Vereins- oder Verbandsarbeit, bei Spielfesten oder Sportschnupperveranstaltungen,
in Ferienfreizeiten oder Ferienspielen, bei Abenteuer-sportaktionen
oder bei Skatertreffs, beim Eltern-Kind-Turnen oder in anderen interessanten
Arbeitsfeldern im Sport.
Für alle TeilnehmerInnen am FSJ besteht ein Anspruch auf fachliche
Anleitung und pädagogische Betreuung in den Einsatzstellen, sowie
auf ein begleitendes Seminarangebot. Dieses besteht - bezogen auf eine
zwölfmonatige Teilnahme - aus 25 Arbeitstagen, die Teilnahme daran
ist verpflichtend und gilt als Arbeitszeit.
Das FSJ wird ganztägig geleistet, die wöchentliche Arbeitszeit
beträgt 38,5 Stunden. Bis zum 18. Lebensjahr gelten die Bestimmungen
des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Während des Freiwilligen Jahres besteht Anspruch auf 24
Urlaubstage.
Ein Taschengeld von 153.39 Euro pro Monat wird gezahlt.
Während des FSJ wird die Zahlung des Kindergeldes fortgesetzt.
Die Landessportjugend übernimmt als FSJ-Träger die Kosten
für die Sozialversicherung, d.h., Kranken-, Arbeitslosen- und
Rentenversicherungsbeiträge werden abgeführt und schließt
eine Haftpflichtversicherung ab.
Sofern eine freie Unterbringung und Verpflegung in den Einsatzstellen
nicht möglich/bzw. nicht gewünscht ist, wird eine Unterkunfts-
und Verpflegungspauschale in Höhe von 153.39 € im Monat
gewährt
|