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 Sport in PM
Aus- und Fortbildung
Freiw. Soziales Jahr - Bedingungen.

Das FSJ beginnt in der Regel am 1. September jeden Jahres. Es dauert mindestens sechs und maximal 18 Monate (für anerkannte Kriegsdienstverweigerer 12 Monate).

Als Einsatzstellen im Sport kommen Vereine und Sporteinrichtungen in Frage, die regelmäßig Spiel-, Sport- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche organisieren, wie z.B. Sportvereine, Sportverbände, Jugendferiendörfer, Bewegungs-kindergärten, Sportschulen und Sportbildungseinrichtungen, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen.

Die Aufgaben und Tätigkeiten liegen z.B. in der Mitarbeit bei der Vereins- oder Verbandsarbeit, bei Spielfesten oder Sportschnupperveranstaltungen, in Ferienfreizeiten oder Ferienspielen, bei Abenteuer-sportaktionen oder bei Skatertreffs, beim Eltern-Kind-Turnen oder in anderen interessanten Arbeitsfeldern im Sport.

Für alle TeilnehmerInnen am FSJ besteht ein Anspruch auf fachliche Anleitung und pädagogische Betreuung in den Einsatzstellen, sowie auf ein begleitendes Seminarangebot. Dieses besteht - bezogen auf eine zwölfmonatige Teilnahme - aus 25 Arbeitstagen, die Teilnahme daran ist verpflichtend und gilt als Arbeitszeit.

Das FSJ wird ganztägig geleistet, die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Bis zum 18. Lebensjahr gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.


Während des Freiwilligen Jahres besteht Anspruch auf 24 Urlaubstage.


Ein Taschengeld von 153.39 Euro pro Monat wird gezahlt.


Während des FSJ wird die Zahlung des Kindergeldes fortgesetzt.


Die Landessportjugend übernimmt als FSJ-Träger die Kosten für die Sozialversicherung, d.h., Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge werden abgeführt und schließt eine Haftpflichtversicherung ab.


Sofern eine freie Unterbringung und Verpflegung in den Einsatzstellen nicht möglich/bzw. nicht gewünscht ist, wird eine Unterkunfts- und Verpflegungspauschale in Höhe von 153.39 € im Monat gewährt

 


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