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Die nachstehende Muster-Jugendordnung für Vereine muss natürlich
den jeweiligen Bedürfnissen und Verhältnissen des Vereins angepasst
werden.
1. Vereinsjugendleiter/-in (Vereinsjugendwart/-in
Der Vereinsjugendleiter/die Vereinsjugendleiterin ist
zuständig für die Jugendarbeit im Verein.
Zu den Aufgaben der Vereinsjugendleiter/-innen gehören insbesondere:
- die Koordinierung der gesamten
Vereinsjugendarbeit
- die sportfachliche Jugendarbeit,
soweit diese nicht im Zuständigkeitsbereich von Abteilungsjugendleiter/-innen
liegt
- die überfachliche Jugendarbeit
- die Vertretung der Jugend
im Vereinsvorstand
- die Vertretung der Vereinsjugend
gegenüber der behördlichen Jugendpflege.
2. Jugendausschuss
Zur Unterstützung des Vereinsjugendleiters/der Vereinsjugendleiterin
besteht ein Jugendausschuss; er besteht aus:
- dem/der Vereinsjugendleiter/-in
(als Vorsitzende/r)
- den Jugendleiter/-innen der
einzelnen Abteilungen
- dem/der Jugendsprecher/-in
- den Beisitzern für bestimmte
Ressorts.
Der Jugendausschuss hat die Aufgabe, die Jugendveranstaltungen
im Verein zu koordinieren, die gemeinsamen Veranstaltungen zu
planen und über die finanziellen Mittel (Jugendarbeit) zu beschließen.
3. Jugendversammlung
Die Jugendversammlung setzt sich aus allen Kindern und
Jugendlichen des Vereins im Alter von 10 bis 18 Jahren sowie den
Mitgliedern des Jugendausschusses zusammen.
Die Jugendversammlung berät und beschließt über gemeinsame Veranstaltungen
des Kinder- und Jugendsports und der Jugendarbeit. Sie unterbreitet
Vorschläge zur Vereinsgestaltung und wählt den/die Vereinsjugendleiter/-in
und die Jugendsprecher/-innen.
Die Jugendversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.
Die Leitung hat der/die Vereinsjugendleiter/-in.
4. Wahlverfahren
Der/die Vereinsjugendleiter/-in und die Jugendsprecher/-innen
werden von der Jugendversammlung gewählt; die Wahl des/der Vereinsjugendleiters/-in
wird von der Hauptversammlung des Vereins bestätigt.
Die Jugendleiter/-innen der Abteilungen werden von den Jugendlichen
der jeweiligen Abteilungen gewählt und von der Abteilungsversammlung
der erwachsenen Mitglieder bestätigt.
Die Wahl erfolgt für die Dauer eines Jahres. Eine Wiederwahl ist
unbegrenzt möglich. Die Wahlen müssen vor der Hauptversammlung
des Vereins durchgeführt werden.
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