| I.
Der Verein .............................................................
mit dem Sitz in ................
Anschrift: .............................................................
- im folgenden der "übertragende Verein" genannt -
wird mit dem Verein .............................................................
mit dem Sitz in ................
Anschrift: .............................................................
- im folgenden der "übernehmende Verein" genannt -
ohne Abwicklung verschmolzen.
Die Verschmelzung erfolgt in der Weise, dass der übertragende
Verein sein Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten
unter Ausschluss der Abwicklung gemäß § 2 des Umwandlungsgesetzes
(UmwG) auf den übernehmenden Verein überträgt (Verschmelzung durch
Aufnahme).
Der Verschmelzung wird der Jahresabschluss sowie eine Inventurliste
des übertragenden Vereins zum ....................... zugrunde
gelegt.
Diese sind dieser Urkunde als
ANLAGEN
beigefügt.
Die Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum ............................
- im folgenden "Verschmelzungsstichtag" genannt -
Von diesem Zeitpunkt an gelten alle Geschäfte des übertragenden
Vereins als für Rechnung des übernehmenden Vereins geführt.
Nutzen und Lasten des Vermögens des übertragenden Vereins gehen
von dem Verschmelzungsstichtag an auf den übernehmenden Verein
über.
Beide Vereine beschäftigen Trainer. Die Dienstverhältnisse der
Trainer des übertragenden Vereins gehen mit allen Rechten und
Pflichten auf den übernehmenden Verein über. Die Dienstverhältnisse
der Trainer des übernehmenden Vereins bleiben unverändert bestehen.
Beide Vereine haben keine Arbeitnehmervertretungen.
II.
Der übernehmende Verein gewährt den Mitgliedern des übertragenden
Vereins als Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens des
übertragenden Vereins Mitgliedschaftsrechte im übernehmenden Verein.
Besondere Vorteile oder Rechte werden niemandem gewährt.
III.
Die durch diesen Vertrag und seine Ausführung entstehenden Kosten
und Steuern tragt der übernehmende Verein. Dies gilt auch, wenn
die Verschmelzung scheitert.
IV.
Dieser Vertrag bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung
beider Vereine und der Eintragung im Vereinsregister. Die Vorstände
beider Vereine sind verpflichtet, die Anmeldungen unverzüglich
vorzunehmen.
V.
Der Notar erörterte mit den Beteiligten die §§ 2 ff, 99 ff. des
Umwandlungsgesetzes (UmwG). Er wies insbesondere auf folgende
Punkte hin:
1. Die Gläubiger beider Vereine können gemäß § 22 des vorgenannten
Gesetzes Sicherheit verlangen.
2. Die Vorstandsmitglieder haften für etwaige Verschmelzungsschäden
nach Maßgabe von §§ 25 ff. des vorgenannten Gesetzes.
3. Der übertragende Verein erlischt mit der Eintragung der
Verschmelzung in dem Vereinsregister seines Sitzes. Mit der Eintragung
der Verschmelzung werden die Mitglieder des übertragenden Vereins
Mitglieder des übernehmenden Vereins. Der übernehmende Verein
wird Gesamtrechtsnachfolger des übertragenden Vereins.
4. Der Notar erteilte keine steuerlichen Auskünfte. Er empfahl,
sich an das Finanzamt oder an einen Steuerberater zu wenden.
VI.
Weitere Vereinbarungen werden nicht gewünscht, insbesondere keine
Befristungen, Bedingungen oder Rücktrittsrechte, im übrigen gelten
die gesetzlichen Bestimmungen.
VII.
Von dieser Urkunde erhalten die Beteiligten je drei Ausfertigungen,
die beteiligten Registergerichte je eine beglaubigte Abschrift.
VIII.
Sollte eine Bestimmung dieser Urkunde unwirksam und/oder undurchführbar
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame/undurchführbare Bestimmung
ist nach Möglichkeit in eine solche wirksame/durchführbare umzudeuten,
die der unwirksamen/undurchführbaren bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise
möglichst nahe kommt.
IX.
Alle Anlagen bilden wesentliche Bestandteile dieser Urkunde.
Auf diese wird verwiesen.
X.
Der Übertragende Verein hat nach Angabe keinen Grundbesitz.
XI.
Als Gründungsdatum gilt der ..........................
Ort:...................., ............................
Diese Niederschrift wurde den Erschienenen vom beurkundenden
Notar vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig von ihnen
wie folgt unterschrieben:
Unterschriften der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder
beider Organisationen! |