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 Sport in PM
Aus- und Fortbildung

Ablauf der Verschmelzung (Kurzfassung)

Grundlage ist das Umwandlungsgesetz vom 01.01.1995

Verschmelzen können sich nur rechtsfähige Vereine!


1.    Zur Vorbereitung der Verschmelzung sollte eine Arbeitsgruppe gebildet werden.

2.   Ausfertigung der erforderlichen Unterlagen

- Verschmelzungsbericht (§ 8 Umwandlungsgesetz)
- Kassenbericht (§ 17/2)
- Inventurbericht (§ 17/2)
- Verschmelzungsvertrag (§ 6)
- evtl. neue Satzung

3.   Auslegen der Unterlagen
      (Die Mitglieder beider Vereine müssen sich über den jeweils anderen Verein informieren können)

4.   Mitgliederversammlung

- Verlesen des Verschmelzungsberichtes
- Kassenbericht
- Kassenprüfbericht
- Entlastung des Vorstandes
- Verschmelzungsbeschluss mit ¾- Mehrheit  (Anwesenheit des Notars erforderlich!)
- Beschluss des Verschmelzungsvertrages

5.   Unterzeichnung des Verschmelzungsvertrages durch die beteiligten Vereine.
      (Anwesenheit des Notars erforderlich!) 

6.   Anmeldung der Verschmelzung durch alle beteiligten Vereine beim Amtsgericht
      (§ 16/1) Der bzw. die aufgenommene(n) Verein(e) wird/werden aus dem
      Vereinsregister gelöscht.

7.   Auf der ersten "gemeinsamen" Mitgliederversammlung kann ein neuer
      Vorstand  gewählt und eine neue Satzung beschlossen werden.


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