| Grundlage ist das Umwandlungsgesetz vom 01.01.1995
Verschmelzen können sich
nur rechtsfähige Vereine!
1. Zur Vorbereitung der Verschmelzung
sollte eine Arbeitsgruppe gebildet werden.
2. Ausfertigung der erforderlichen Unterlagen
- Verschmelzungsbericht (§ 8 Umwandlungsgesetz)
- Kassenbericht (§ 17/2)
- Inventurbericht (§ 17/2)
- Verschmelzungsvertrag (§ 6)
- evtl. neue Satzung
3. Auslegen der Unterlagen
(Die Mitglieder beider Vereine
müssen sich über den jeweils anderen Verein informieren können)
4. Mitgliederversammlung
- Verlesen des Verschmelzungsberichtes
- Kassenbericht
- Kassenprüfbericht
- Entlastung des Vorstandes
- Verschmelzungsbeschluss mit ¾- Mehrheit (Anwesenheit des Notars erforderlich!)
- Beschluss des Verschmelzungsvertrages
5. Unterzeichnung des Verschmelzungsvertrages
durch die beteiligten Vereine.
(Anwesenheit
des Notars erforderlich!)
6. Anmeldung der Verschmelzung durch alle
beteiligten Vereine beim Amtsgericht
(§ 16/1) Der bzw. die aufgenommene(n)
Verein(e) wird/werden aus dem
Vereinsregister gelöscht.
7. Auf der ersten "gemeinsamen"
Mitgliederversammlung kann ein neuer
Vorstand gewählt
und eine neue Satzung beschlossen werden. |