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Vereinsanmeldung

Kopfbogen des Vereins          (wenn schon vorhanden)

................., den ...

Amtsgericht ......................

Erstanmeldung zum Vereinsregister
 

Hiermit melden wir den am .................. in ..................gegründeten Verein ...................................... (ohne e.V.)  mit Sitz in ........................ zur Eintragung in das Vereinsregister an. 

Die Geschäftsadresse des Vereins lautet: ....................................... 

Zu Vorstandsmitgliedern im Sinne des § 26 BGB wurden in der Gründungsversammlung des Vereins bestellt: * 

Vorsitzender Herr/Frau  ..................    Beruf ............................
wohnhaft: ..................................................................... 

Stellvertreter Herr/Frau     ................    Beruf .............................
wohnhaft: ...................................................................... 

Schatzmeister Herr/Frau .................    Beruf .............................
wohnhaft: ...................................................................... 

usw.......

Als Anlagen sind dieser Anmeldung beigefügt:
a) Urschrift und Kopie der Satzung
b) Urschrift und Kopie des Gründungsprotokolls
c) Anwesenheitsliste
d) Notarielle Beglaubigung des Vorstandes ** 

Der Verein strebt die Anerkennung als gemeinnütziger Verein beim zuständigen Finanzamt für Körperschaften an. Es wird aus diesem Grund bereits jetzt beantragt, den Verein von den Eintragungsgebühren zu befreien. Eine Bescheinigung des Finanzamtes wird nach Erhalt umgehend nachgereicht.

Der Vorstand zeichnet wie folgt: 

Vorsitzender:    ............................. 

Stellvertreter:     ............................. 

Schatzmeister:  ............................. 

*  Die Funktionsbezeichnungen und die Anzahl der Vorstandsmitglieder (§ 26 BGB) müssen natürlich entsprechend der Satzung erfolgen

** Auf eine separate notarielle Beglaubigung (Pkt. d) kann verzichtet werden, wenn der Notar auf diesem Protokoll die Unterschriftsleistung der Vorstandsmitglieder bestätigt. Die meisten Notare verwenden aber lieber ihr eigenes Schreiben - ist auch kein Problem.

 


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