| Die
Gründungsversammlung |
- Einladung
der künftigen Mitglieder. Die Einladung muss nicht schriftlich
erfolgen, da es dafür ja noch keine Festlegungen gibt. Wenigstens
7 Gründungsmitglieder sind erforderlich. Da man in der Regel
schon weiß, wer bestimmte Vorstandpositionen übernehmen soll,
sollten diese Personen auf jeden Fall anwesend sein.
Wichtig
ist, dass eine ordentliche Anwesenheitsliste geführt wird, da
diese Bestandteil des Gründungsprotokolls ist.
- Einigung
auf einen Versammlungsleiter (Abstimmung). Bekanntgabe des Zwecks
der Zusammenkunft und der Tagesordnung.
- Erläuterung der Satzung. Änderungsvorschläge,
die sich in der Diskussion ergeben, können noch eingearbeitet
werden. Anschließend Abstimmung über die Endfassung der Satzung.
Danach Unterschrift von wenigsten 7 Gründungsmitgliedern auf
der Originalsatzung. Muss aufgrund vieler Änderungen, die Satzung
noch einmal neu geschrieben werden, können die Unterschriften
auch noch später geleistet werden. Das ändert nichts am Gültigkeitsdatum
der Gründungsversammlung.
- Es folgt die Wahl des Vorstandes (vorher Bestätigung
einer Wahlleitung - normalerweise 3 Personen).
Bei Abstimmungen und Wahlen müssen die Ja- und Nein-Stimmen
sowie die Enthaltungen natürlich in der Summe immer die Anzahl
der anwesenden Stimmberechtigten ergeben.
Laut BGB muss jeder Verein ein Vertretungsorgan (Vorstand)
haben. Sollten nicht alle Funktionen besetzt (gewählt) werden
können, muss aber darauf geachtet werden, dass wenigsten die
juristische Vertretung (lt. Satzung) gewährleistet ist.
- Von hier an kann der gewählte Vorsitzende die
Versammlungsleitung übernehmen
- Anschließend wird über die Beitragshöhe der
einzelnen Mitgliedsgruppierungen abgestimmt.
- Abschließend können noch weitere Beschlüsse
gefasst werden, die wichtig für den weiteren Ablauf bis zur
Eintragung und Anerkennung der Gemeinnützigkeit sind.
- Das Gründungsprotokoll
wird in den nächsten Tagen fertiggestellt und vom Vorsitzenden
und dem Schriftführer unterschrieben, sofern es die Satzung
nicht anders bestimmt.
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