| Sehr geehrte Sportfreundin,
sehr geehrter Sportfreund!
Sie beabsichtigen, einen Verein zu
gründen ... ?!
Nur Mut, der Kreissportbund PM e.V. möchte
Ihnen mit den folgenden Ausführungen sowie der Auflistung von
erforderlichen Schritten helfen, die Vereinsgründung zügig und
ohne Probleme zu bewältigen.
Dennoch bleiben Ihnen einige Vorbereitungsarbeiten
nicht erspart. Sie können sich natürlich auch
an die Vereinsberatung des Kreissportbundes
PM wenden (Tel: 03382 / 701046 oder info@vereinshilfe.org).
Was ist eigentlich ein Verein?
Ein Verein ist ein Zusammenschluss von Personen mit gleichen Interessen.
Hört
sich ziemlich einfach an ...
Welche Interessen sind denn damit
gemeint?
Das kann das Briefmarkensammeln sein, die Vermehrung und Pflege
von Kaninchen oder die gemeinsame Forschung nach Spuren der Römer
im Asterix-Land Gallien.
Die "Vereinsmeierei" ist besonders
in Deutschland ausgeprägt, obwohl es auch in anderen Ländern ähnlich
strukturierte Vereinigungen gibt. Der Wunsch, Sport zu treiben
und diesen zu fördern, ist der häufigste Grund, einen Verein zu
gründen. Der Sport ist dadurch die größte Personenvereinigung
Deutschlands.
Wie gründet man nun aber einen Verein?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sagt dazu:
Man braucht:
- 7 Gründungsmitglieder
- Eine Satzung und einen Namen
- Einen Vorstand
Das war´s ... ?!
Leider war´s das noch nicht!
Schon allein die Ausarbeitung einer Satzung bereitet
vielen "Vereinsgründungswilligen" Kopfschmerzen.
Dagegen gibt es glücklicherweise zwei Mittel:
entweder: Sie nehmen 1-2 Aspirin
oder: Sie nehmen einfach unsere
Mustersatzung
Diese brauchen Sie dann nur noch an die speziellen Belange Ihres
Vereins anzupassen und schon haben Sie die erste Hürde genommen.
Auch das hört sich natürlich viel
simpler an, als es ist.
Daher beachte!
Bedenken Sie bitte bei der Erstellung Ihrer Satzung, dass diese
die Verfassung und somit das Grundgesetz eines Vereins ist und
sich an Vorgaben der §§ 21-79 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) halten muss. Durch die
Bestätigung des Amtsgerichts erhält sie Rechtskraft und der Verein
mit der Eintragung in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht
seine Rechtsfähigkeit. In der Satzung sollten nur die notwendigsten
und das Vereinsleben regulierenden Festlegungen enthalten sein.
Jede weitere, nicht unbedingt erforderliche Regelung, bindet den
Verein bzw. seine Mitglieder daran und schränkt den Spielraum
ein.
Diese Mustersatzung wurde durch das Amtsgericht und das Finanzamt
für Körperschaften sowie durch den Rechtsanwalt
des LSB begutachtet und befürwortet. Basteln
Sie daher nicht zu viel daran herum.
Auf die §§ 2 und 15 wirft das Finanzamt wegen der Anerkennung der Gemeinnützigkeit ein
besonders scharfes Auge. Also, schreiben Sie diese einfach ab
und ergänzen Sie lediglich in § 2, welchen Sport Ihr Verein betreibt
und wie er das konkret machen will.
BEISPIEL:
§ 2 Zweck, Aufgaben und
Grundsätze der Tätigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke"
der Abgabenordnung, und zwar durch Ausübung des Sports. Der Zweck
wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung und Ausübung
der Sportarten Volleyball und Fußball, schwerpunktmäßig in den
Bereichen des Kinder- und Jugend- sowie des Breiten- und Wettkampfsports.
Die Mitglieder des Vereins sind berechtigt, am regelmäßigen Training
und an Wettkämpfen teilzunehmen.
Folgende Festlegungen muss jede Satzung
enthalten:
a) den Vereinsnamen
b) den Vereinssitz
c) den Vereinszweck (auch sehr wichtig für das Finanzamt)
d) eine Bestimmung darüber, dass der Verein in das Vereinsregister
eingetragen werden soll
e) das Verfahren zum Ein- und Austritt von Mitgliedern
f) Bestimmungen darüber, ob und welche Beiträge von
Mitgliedern zu leisten sind
g) Angaben über die Bildung des Vorstands gemäß § 26 BGB
h) Angaben über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung
i) einzuberufen ist
j) Angaben über die Form der Einberufung einer Mitgliederversammlung
k) eine Bestimmung darüber, von wem die Beschlüsse der Mitgliederversammlung
unterzeichnet werden müssen
l) eine Festlegung über den Vermögensanfall bei Auflösung
des Vereins (fordert das Finanzamt)
Achten Sie bitte bei der Erstellung der Satzung darauf, dass innerhalb
der Satzung Zeiträume und Termine durchgehend schlüssig sind und
Bezüge bzw. Verweise zu anderen Paragraphen stimmen, besonders,
wenn Paragraphen oder Absätze in die Mustersatzung eingefügt
oder auch weggelassen wurden.
So, das hätten Sie erledigt.
Die zweite Hürde, sieben Gründungsmitglieder
zu finden, dürfte eigentlich kein Problem sein. Anderenfalls müssen
Sie die Gründung eben noch etwas verschieben.
Die Wahl des Vorstandes wird
bei der Gründungsversammlung akut. Dazu kommen wir jetzt.
Die Gründungsversammlung
Nachdem Sie die Trommel gerührt haben (eine
förmliche Einladung ist zur Gründungsversammlung noch nicht erforderlich) und alle
da sind - wenigstens aber sieben -, können Sie
zur Tat schreiten.
Vergessen Sie nicht, einen Protokollführer zu
bestimmen. Das Amtsgericht benötigt nämlich
ein aussagefähiges und korrektes Gründungsprotokoll mit einer Anwesenheitsliste der Gründungsmitglieder
als Anlage.
Natürlich konnten Sie keinen davon überzeugen, die Versammlungsleitung
zu übernehmen und müssen es daher selbst machen. Also geht es
als erstes darum, zu erläutern, was man eigentlich vor hat - nämlich
einen Verein zu gründen, um dann anschließend die Satzung zu diskutieren.
Gehen Sie nicht davon aus, dass die Satzung bereits jeder gelesen
hat. Obwohl Sie den Entwurf vorher allen gegeben hatten,
tun sie garantiert so, als hörten sie alles zum ersten Mal. Lesen
Sie daher bitte jeden Paragraphen wörtlich vor und fragen Sie
anschließend, ob es Ergänzungen oder Änderungsvorschläge gibt.
Wenn Sie das geschafft haben, stimmen Sie über die Satzung als
Ganzes, inklusive der Änderungen, ab. Wenn das vollbracht ist,
müssen wenigstens die besagten sieben (7) Gründungsmitglieder
auf der Originalsatzung unterschreiben.
TIPP:
Üblicherweise wird die Satzung nach der Gründungsversammlung
wegen der vorgenommenen Änderungen noch einmal
ordentlich ausgedruckt. Die Unterschriften können daher
natürlich auch später geleistet werden.
Nun geht es darum, ein paar Leute zu finden,
die bereit sind, auf so manches Fußballspiel im Fernsehen zu verzichten,
ständig mit der besseren Hälfte im Clinch zu liegen und als Dankeschön,
kein Dankeschön zu erhalten. Von der Tatsache, dass man außerdem
nur "zubuttert", mal ganz zu schweigen. Es geht also
um den Vorstand. (Das war natürlich nicht ganz ernst
gemeint....)
Für einen kleinen Verein reichen folgende Vorstandsfunktionen
aus:
- Vorsitzender
- Stellvertreter
- Kassenwart / Schatzmeister
Selbstverständlich können noch weitere Vorstandfunktionen
definiert werden. Diese müssen dann natürlich in der Satzung aufgeführt
sein.
Für die Wahl des Vorstands lassen Sie durch die Anwesenden einen
Wahlleiter bestätigen, der dann die Prozedur durchführen kann
- oder Sie machen es auch wieder selbst.
Nach der Wahl kann der gewählte Vorsitzende
die Versammlungsleitung übernehmen und in der Tagesordnung
fortfahren.
Das liebe Geld!
Menschen sollen ja bekanntlich von Luft und
Liebe leben können; ein Verein kann das nur
mit Geld - sprich Beiträgen. Daher müssen als
nächstes die Mitgliedsbeiträge beschlossen werden. Diese sollten sich
grundsätzlich am voraussichtlichen Finanzbedarf
des Vereins orientieren und diesen auch abdecken.
Zusätzliche Geldquellen wie Sponsoring oder
Fördermittel sollte man zu diesem Zeitpunkt
noch nicht mit einplanen.
Für die Berechnung der Beitragshöhe gibt es eine einfache
Formel:
Mitgliedbeitrag
= Voraussichtlicher Finanzbedarf plus Reserve geteilt durch die
Anzahl der Mitglieder
Dadurch bekommt man einen Mittelwert, den
man dann nach oben und unten entsprechend der Mitgliedsgruppierungen
(Erwachsene, Jugendliche, Rentner, Auszubildende usw.) anpassen kann.
Wer die Beitragshöhen beschließt (normalerweise
die Mitgliederversammlung), muss in der Satzung geregelt sein
(vergl. § 6 der Mustersatzung). Sinnvoll ist es auch, eine
Beitragsordnung zu erstellen.
Die erste Etappe
ist geschafft! Der Verein ist lt. BGB gegründet.
Damit ist es aber noch nicht getan.
Ein bisschen Arbeit ist schon noch erforderlich.
Ist aber halb so schlimm! Also; weiter geht´s.
Als nächstes beschließt die Versammlung, ob
sich der Verein ins Vereinsregister eintragen
lässt. Besser wäre es schon! Ein eingetragener Verein (e.V.) haftet
nämlich in den meisten Fällen nur mit seinem Vereinsvermögen.
Bei einem nichteingetragenen Verein haften immer die handelnden
Personen - und das ist in der Regel der Vorstand.
Die notarielle Beglaubigung
Der Vorstand muss sich notariell
beglaubigen lassen. Hierbei ist der vertretungsberechtigte
Vorstand nach § 26 BGB gemeint. Das ist der, der im Außenverhältnis
wirksam werden darf und natürlich auch den Kopf hinhalten muss.
Offiziell heißt das: "... der den Verein gerichtlich und
außergerichtlich vertritt" (vergl. § 11 der Mustersatzung)
Wichtig ist, man muss persönlich dort erscheinen, da der Notar
die Unterschriftsleistung beglaubigt und damit beurkundet, dass
Fritz Müller auch Fritz Müller ist. Dafür will der Notar
etwa 25,- bis 30,- EUR. (wie beim Lotto natürlich auch ohne
Gewähr!)
TIPP:
Den Personalausweis also nicht vergessen !
Anmeldung
beim Amtsgericht
Warum man das machen sollte, wurde ja schon
erläutert - wegen der Haftung. Außerdem nehmen fast alle Kreissportbünde
nur eingetragene und gemeinnützige Vereine auf.
Hier hat man wieder zwei Möglichkeiten:
1. man bittet den Notar
2. man macht das selbst.
TIPP:
Lassen
Sie das besser den Notar machen. Er hat dafür
fertige Schriftsätze und man erspart
sich etwas Arbeit. Übergeben Sie ihm dazu die erforderlichen Unterlagen.
Selbstverständlich muss man das extra bezahlen;
es sind aber nur ein paar EURO.
Wenn Sie die Anmeldung beim Amtsgericht doch
selbst machen wollen, finden Sie hier auch ein fertiges Musterschreiben. Die erforderlichen Anlagen fügen Sie mit
bei.
Lassen Sie sich von der Anzahl der notwendigen
Unterlagen nicht abschrecken. Wenn Sie diese einmal angefertigt
und in ausreichender Zahl kopiert haben, sind die weiteren Schritte
kein großer Arbeitsaufwand mehr.
TIPP: Am
Schluss dieser Ausführungen ist noch einmal
eine Zusammenstellung aller Unterlagen, die Sie
benötigen.
Folgende Unterlagen benötigt das Amtsgericht:
- Antrag auf Anmeldung der
Eintragung ins Vereinsregister
- Satzung mit 7 Unterschriften (Original und Kopie)
- Notarielle Beglaubigung des Vorstandes *)
- Protokoll der Gründungsversammlung (Original und Kopie)
- Anwesenheitsliste
- Wahlprotokoll (Original und Kopie) **)
- Vorstandsanschriftenliste
*) Die notarielle Beglaubigung kann
auch auf dem Anmeldungsschreiben für die Eintragung ins
Vereinsregister vorgenommen werden
(siehe Musterschreiben)
**) Das Ergebnis der Wahl ist normalerweise im Protokoll
der Gründungsversammlung enthalten.
TIPP:
Wenn
dem Amtsgericht nach der Eintragung die Gemeinnützigkeit
nachgewiesen wird,
bekommt man die Anmeldegebühr teilweise
rückerstattet.
Antrag auf Gemeinnützigkeit beim Finanzamt für Körperschaften
(Adresse auf der Download-Seite)
Was ist überhaupt die Gemeinnützigkeit?
Der Staat kann nicht alle Lebensbereiche fördern und grundgesetzlich
absichern und will es auch nicht. Z.B. hat er kein Interesse daran,
Blumenzucht zu betreiben. Auch der Sport ist leider nicht im Grundgesetz
verankert. Daher unterstützt er Vereine, die Aufgaben wahrnehmen,
die der Allgemeinheit zugute kommen, die also gemeinnützig tätig
sind.
Die Gemeinnützigkeit ist nicht von der Eintragung eines Vereins
im Vereinsregister des Amtsgerichtes abhängig, sonder ausschließlich
davon, welche förderungswürdigen Tätigkeiten er unterstützt.
Der Sport ist eine davon ! (siehe Abgabenordnung)
Also, auch ein nichteingetragener
Verein kann gemeinnützig sein.
Was bedeutet nun aber Gemeinnützigkeit (korrekt:
Körperschaftssteuer-Freistellung)?
Für die nach der Abgabenordnung anerkannte Tätigkeit, die ein Verein leistet
und fördert, erlässt oder mindert der Staat
ihm bestimmte Steuern bzw. hat besondere Steuergrenzen
festgesetzt. Deshalb bedeutet Gemeinnützigkeit
vor allem Freistellung von der Umsatz-, Körperschafts-
und Gewerbesteuer, solange bestimmte Einnahmegrenzen
nicht überschritten werden. Das hängt von den
Umsätzen ab und in welchen Bereichen diese getätigt
werden. Hat der Verein nur Einnahmen und Ausgaben
im "Ideellen Bereich", zahlt er keine
Steuern. Ist er aber auch wirtschaftlich tätig
(z.B. Eintrittsgelder, Bootsliegeplätze, Vereinsgaststätte,
Werbung oder bestimmte Leistungen für Nichtmitglieder),
ist er im sog. "Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb"
tätig und muss u.U. Steuern zahlen. Dieser untergliedert
sich dann aber in den "Zweckbetrieb"
(7% UmSt) und den eigentlichen Wirtschftlichen
(steuerpflichtigen) Geschäftsbetrieb" (16%
UmSt). Eine ordentliche Buchführung, die über
die Zuordnung der Umsätze Auskunft gibt, ist daher unumgänglich.
Außerdem schreiben das verschiedene Gesetze
sogar vor. Es ist daher ratsam, sich entsprechende
Fachliteratur und Software zu besorgen.
Folgende Unterlagen benötigt das Finanzamt für Körperschaften:
- Antrag auf Freistellung von der Körperschaftsteuer (Gemeinnützigkeit)
- Satzung
- Protokoll der Gründungsversammlung
- Wahlprotokoll
- Vereinsregisterauszug
- Beitragsordnung *)
- Tätigkeitsbericht
*) Die Beitragsordnung ist deshalb wichtig, weil ein Verein, der
gemeinnützig sein will, nicht überhöhte Beiträge
und Aufnahmegebühren nehmen darf. Ansonsten
wäre er nicht mehr der Allgemeinheit zugänglich,
da es sich nicht alle leisten können. Ein
Club, der nur Besitzer von Nobelautos aufnimmt,
kann daher nicht gemeinnützig werden. Es sei denn,
wir können uns eines Tages alle diese Schlitten
leisten.
Antrag auf Mitgliedschaft im Kreissportbund
Die Kreissportbünde sind die Dachorganisationen des Sports im
Land Brandenburg. Sie sind für alle sportinhaltlichen Fragen zuständig,
wie Regelwerk, Schiedsrichter- und Übungsleiterausbildung (fachlicher
Teil), Wettkampfbetrieb usw. Die Teilnahme am Wettkampf- und Turnierbetrieb
ist normalerweise nur bei einer Mitgliedschaft möglich.
Da Sie ja eine oder mehrere Sportarten betreiben, haben Sie sicher
auch schon einmal darüber nachgedacht, wie das mit dem Versicherungsschutz ist. Der Landessportbund Brandenburg
hat für seine Mitgliedsorganisationen einen Rahmenvertrag abgeschlossen,
der eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung beinhaltet.
Über die genauen Bedingungen informieren Sie sich bitte im Ordner
"Versicherungen".
Mit der Mitgliedschaft in einem Fachverband,
sind Ihr Verein und die Mitglieder automatisch über diesen Rahmenvertrag
versichert.
Die Verbände erheben Jahresbeiträge. Da diese von Verband zu Verband
sehr unterschiedlich sind, müssen Sie direkt dort anfragen.
Antrag auf mittelbare Mitgliedschaft
im Kreissportbund PM und Landessportbund Brandenburg e.V.
Laut Satzung des Landessportbundes Brandenburg
sind nur die Verbände und Kreissportbünde Mitglied im LSB. Die
Vereine können keine direkte Mitgliedschaft erwerben.
Da die meisten Informationen, die Monatszeitschrift und vor allem
aber die Förderungen direkt zu den Vereinen und nicht erst über
die Kreissportbünde gehen, benötigt der LSB einen "direkten
Draht" zu den Vereinen. Diese Form der Mitgliedschaft
wird daher als "mittelbar"
bezeichnet. Beiträge werden durch den LSB – Brandenburg 5,10 €
und durch den KSB PM für Erwachsene 1,00 € und Kinder- und Jugendliche
0,50 € pro Jahr erhoben.
Folgende
Unterlagen benötigt der jeweils einmal der Kreissportbund PM und
der Landessportbund Brandenburg e.V.:
Protokoll der Gründungsversammlung
o
Satzung des Vereins
o
Name und Anschrift der Vorstandsmitglieder
o
Bestandserhebungsbogen des LSB
o
Vereinsregisterauszug - Nachweis
der Rechtsfähigkeit o
(Anmeldung zur Eintragung in
das Register genügt vorläufig)
Gemeinnützigkeitsbescheinigung
vom Finanzamt o
Rechtsverbindliche Erklärung
über die Anerkennung der Satzungen o
und Ordnungen des KSB Potsdam-Mittelmark
e.V. und des LSB Brandenburg e.V.
Wir hoffen, die Ausführungen waren für Sie
verständlich und hilfreich und Sie hatten nicht das Gefühl, in
einen Irrgarten geschickt worden zu sein.
Wir wünschen Ihnen viel Glück und natürlich
auch ein bisschen Freude bei der Vereinsarbeit.
Verzagen Sie nicht, auch wenn Sie manchmal
alles hinwerfen wollen. Es gibt meistens einen Ausweg.
Denken Sie immer daran, wenn Sie einmal nicht
weiterwissen, können Sie sich jeder Zeit an die Vereinshilfe des
KSB PM (Tel: 03382 / 701046 oder vereinshilfe@ksb-pm.de wenden. |