|
Die Sportversicherung des Landessportbundes
Brandenburg e.V. bietet den Vereinen und
deren Mitgliedern eine Grundabsicherung
bei Sportunfällen oder Haftpflichtansprüchen.
Dennoch kann sie nur als Ergänzung
zur persönlichen Vorsorge betrachtet werden.
Die LSB-Versicherung regelt Schadensfälle,
die den versicherten Sportorganisationen
und Mitgliedern bei den gewöhnlichen, üblichen
und angeordneten satzungsgemäßen Veranstaltungen
des Landessportbundes, Fachverbandes oder
Vereins einschließlich der Vorbereitung
und Abwicklung zustoßen können.
Im Sportversicherungsvertrag kann allerdings
nicht der individuelle, zusätzliche Versicherungsbedarf
der Verbände, Vereine und Sportler berücksichtigt
werden, der sich aus der Spezifik der Sportart
oder der Struktur der Sportorganisation
ergibt.
Aus diesem Grunde können durch die Verbände
und Vereine Zusatzversicherungen abgeschlossen
werden.
Diese beschränken sich ausschließlich
auf den Bedarf des Sports.
Zum besseren Verständnis wurde ein sehr einfaches,
übersichtliches Verfahren der Erläuterung
gewählt:
WAS ist Gegenstand
der Versicherung
WER ist versichert
WIE ist der
Versicherungsumfang
Vertiefende Informationen erhalten Sie bei
der Vereinsberatung oder direkt
beim Versicherungsmakler des LSB:
Paetau Sports Versicherungsmakler Gmbh
Frau Sandra Pilz-Schiro
Schopenhauerstraße 34
14467 Potsdam
Telefon: (03 31) 96 45 39
Telefax: (03 31) 96 79 019
E-Mail: sandra.pilz-schiro@thv-gruppe.de
Vereins-PKW-Kasko-Versicherung
WAS
Der Vollkaskoschaden an mitgliedseigenen
Pkw´s während des Transports von aktiven
Sportlern, offiziellen Reisebegleitern und
Übungsleitern zu auswärtigen Sportveranstaltungen.
WER
Pkw-Halter:
- die Mitglied eines
Vereins sind und keine eigene Vollkasko-Versicherung
haben
- die mit einem Vereinsmitglied
in häuslicher Gemeinschaft leben
- die als Vereinsmitglied
ein eigenes Firmenfahrzeug zum Transport
im o.g. Sinne zur Verfügung stellen
- die Arbeitgeber eines
Vereinsmitgliedes sind und dem Verein einen
PKW zu o.g. Zwecken bereitstellen
WIE
Die Deckungssumme beträgt 12.800 EUR für
den Einzelvollkaskoschaden eines Versicherungsjahres
bei einer Selbstbeteiligung von 150 EUR.
Zusatzversicherungsmöglichkeit:
Bei einem selbstverschuldeten KFZ - Unfall
besteht über diese Absicherungsform die
Möglichkeit den Vermögensschaden aus der
Höherstufung in der KFZ -Haftpflichtversicherung
für maximal 2 Jahre erstattet zu bekommen.
Wassersportversicherung
WAS
Bootshaftpflicht und -kasko
WER
Vereinseigene oder private Boote von Vereinsmitgliedern
im Rahmen eines Gruppenvertrages
WIE
Haftpflicht:
Geltungsbereich: weltweit, Deckung: 2 Mio.
oder 5 Mio. EUR pauschal
Kasko:
Geltungsbereich: Europäische Binnengewässer
plus Ostsee, Feuer, Blitzschlag, Sturm,
Hagel, Diebstahl, Einbruch, Landtransport,
Auf- und Abslippen, Regattatätigkeit
Rechtsschutzversicherung für Sportvereine
WAS
1. Vereinsrechtsschutz
- Geltendmachung gesetzlicher
Schadensersatzansprüche gegenüber dritten
Personen
- Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten
und fahrlässig begangenen Straftaten
- Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen
mit Vereinsangestellten
2. Grundstücks- und Mietrechtsschutz als
Eigentümer oder Verpächter
3. Vertragsrechtsschutz
WER
- Verein
- Vorstandsmitglieder
- Angestellte des Vereins
- Vereinsmitglieder
WIE
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen
o.g. Art werden die Anwalts- und Gerichtskosten
einschließlich der Aufwendungen für gerichtlich
bestellte Sachverständige bis zu einer Höhe
von 51.120 € (nach neuen Bedingungen) übernommen
Gebäudeversicherung
WAS
Vereinseigene, gepachtete oder gemietete
Gebäude (auch entgeltfreie Nutzung)
WER
Verband/Verein
WIE
Gegen Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasserschäden,
Abriss- und Aufräumkosten anteilig enthalten
Inventarversicherung
WAS
Der gesamte bewegliche, vereinseigene
Inhalt in geschlossenen Gebäuden (es kann
auch fremder Inhalt versichert sein)
WER
Verband / Verein
WIE
Gegen Feuer, Sturm, Leitungswasserschäden,
Einbruchdiebstahl, Vandalismus
Reisegepäckversicherung
WAS
Alle Gegenstände des persönlichen
Bedarfs, die der Sportler während einer
Reise mit sich führt, am Körper oder in
der Kleidung trägt
WER
Sportgruppen, Einzelpersonen
WIE
Schäden durch:
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl,
Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder
Böswilligkeit Dritter
- Verlieren (nicht liegen-,
stehen- oder hängenlassen)
- Höhere Gewalt (Sturm,
Brand)
- Transportmittelunfälle
oder Unfälle des Sportlers
Gewässerschädenhaftpflichtversicherung
WAS
Haftpflicht des Versicherungsnehmers
als Inhaber oder Betreiber einer Anlage
von gewässerschädlichen Stoffen (Öltank,
Benzinlager) und aus der Verwendung dieser
Stoffe, falls sie Gewässer bzw. das Grundwasser
verändern
WER
Verbände / Verein
WIE
Es werden die Kosten übernommen,
die benötigt werden, um Rettungsmaßnahmen
durchzuführen (Abtragen von Erdreich, gegebenenfalls
Abriss von Gebäuden u. dgl.)
Auslandsreisekrankenversicherung
1. Für deutsche Sportgruppen im Ausland:
WAS
Heilbehandlungskosten bei Krankheit
und Unfall während eines Auslandsaufenthaltes
von Sportgruppen
WER
Sportgruppen, Einzelpersonen
WIE
Rückerstattung nachgewiesener
Kosten für:
- ambulante Behandlung
beim Arzt
- stationäre Behandlung
im Krankenhaus
- Zahnbehandlung
- medizinisch notwendige
Rücktransporte
- Überführungskosten
im Todesfall
2. Für ausländische Sportler in Deutschland
WAS
Heilbehandlungskosten bei Krankheit
und Unfall während eines Aufenthalts ausländischer
Sportler in Deutschland (Ist nur erforderlich
für Sportler aus Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen)
WER
Ausländische Sportler, die sich
auf Einladung von Verbänden oder Vereinen
in Deutschland befinden
WIE
Rückerstattung nachgewiesener
Kosten für:
- ambulante Behandlung
beim Arzt
- stationäre Behandlung
im Krankenhaus
- Transport zum nächsten,
erreichbaren Arzt oder Krankenhaus
- Zahnarztkosten für
Schmerzbehandlung und Reparatur von Zahnersatz
- Überführung im Todesfall
Beispiel:
Eine Sportmannschaft aus
einem o.g. Land nimmt auf Einladung eines
Brandenburger Verbandes/Vereins an einem
Turnier teil. Während der Veranstaltung
wird ein Spieler dieser Mannschaft so schwer
verletzt, dass ein Krankenhausaufenthalt
notwendig wird.
Die Versicherung übernimmt alle Kosten für
die notwendige Heilbehandlung bis auf eine
Selbstbeteiligung von 52 EUR. Ohne Versicherung
hätte der einladende Verband/Verein für
die Kosten aufkommen müssen.
Tierhalterhaftpflichtversicherung für Reit und Fahrvereine
WAS
Personen- oder Sachschäden die
durch das dem Verein zu satzungsgemäßen
Zwecken zur Verfügung gestellte Privatpferd
verursacht werden. Das Fremdreiterrisiko
sowie der private, nichtkommerzielle Gebrauch
des Pferdes ist mitversichert.
WER
Tierhalter/Pferd
Haftpflicht für Nebenrisiken
der Schützenvereine
WAS
Personen- oder Sachschäden die
durch schuldhafte Handlungen des Vereines
bei:
·
Salut- und
Böllerschießen
·
Schützenumzügen
·
Einsatz mobiler
Schießstände
·
Sowie während
des Gästeschießens verursacht werden .
WER
Schützenverein bzw. im Auftrage
des Vereins handelnde Vereinsmitglieder
|