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 Sport in PM
Aus- und Fortbildung

Zusatzversicherungen


Die Sportversicherung des Landessportbundes Brandenburg e.V. bietet den Vereinen und deren Mitgliedern eine Grundabsicherung bei Sportunfällen oder Haftpflichtansprüchen. Dennoch kann sie nur als Ergänzung zur persönlichen Vorsorge betrachtet werden.
Die LSB-Versicherung regelt Schadensfälle, die den versicherten Sportorganisationen und Mitgliedern bei den gewöhnlichen, üblichen und angeordneten satzungsgemäßen Veranstaltungen des Landessportbundes, Fachverbandes oder Vereins einschließlich der Vorbereitung und Abwicklung zustoßen können.

Im Sportversicherungsvertrag kann allerdings nicht der individuelle, zusätzliche Versicherungsbedarf der Verbände, Vereine und Sportler berücksichtigt werden, der sich aus der Spezifik der Sportart oder der Struktur der Sportorganisation ergibt.
Aus diesem Grunde können durch die Verbände und Vereine Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. 
Diese beschränken sich ausschließlich auf den Bedarf des Sports.

Zum besseren Verständnis wurde ein sehr einfaches, übersichtliches Verfahren der Erläuterung gewählt:

WAS ist Gegenstand der Versicherung

WER ist versichert

WIE  ist der Versicherungsumfang


Vertiefende Informationen erhalten Sie bei der Vereinsberatung oder direkt beim Versicherungsmakler des LSB:

Paetau Sports Versicherungsmakler Gmbh
Frau Sandra Pilz-Schiro
Schopenhauerstraße 34
14467 Potsdam
Telefon: (03 31) 96 45 39
Telefax: (03 31) 96 79 019
E-Mail: sandra.pilz-schiro@thv-gruppe.de

Vereins-PKW-Kasko-Versicherung

WAS 
Der Vollkaskoschaden an mitgliedseigenen Pkw´s während des Transports von aktiven Sportlern, offiziellen Reisebegleitern und Übungsleitern zu auswärtigen Sportveranstaltungen.

WER 
Pkw-Halter: 
   -  die Mitglied eines Vereins sind und keine eigene Vollkasko-Versicherung haben
   -  die mit einem Vereinsmitglied in häuslicher Gemeinschaft leben
   -  die als Vereinsmitglied ein eigenes Firmenfahrzeug zum Transport im o.g. Sinne zur Verfügung stellen
   -  die Arbeitgeber eines Vereinsmitgliedes sind und dem Verein einen PKW zu o.g. Zwecken bereitstellen

WIE 
Die Deckungssumme beträgt 12.800 EUR für den Einzelvollkaskoschaden eines Versicherungsjahres bei einer Selbstbeteiligung von 150 EUR.

Zusatzversicherungsmöglichkeit:

Bei einem selbstverschuldeten KFZ - Unfall besteht über diese Absicherungsform die Möglichkeit den Vermögensschaden aus der Höherstufung in der KFZ -Haftpflichtversicherung für maximal 2 Jahre erstattet zu bekommen.


Wassersportversicherung

WAS 
Bootshaftpflicht und -kasko 

WER 
Vereinseigene oder private Boote von Vereinsmitgliedern im Rahmen eines Gruppenvertrages

WIE 
Haftpflicht: 
Geltungsbereich: weltweit, Deckung: 2 Mio. oder 5 Mio. EUR pauschal
 
 Kasko:
Geltungsbereich: Europäische Binnengewässer plus Ostsee, Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Diebstahl, Einbruch, Landtransport, Auf- und Abslippen, Regattatätigkeit



Rechtsschutzversicherung für Sportvereine   

WAS 
1. Vereinsrechtsschutz
   - Geltendmachung gesetzlicher Schadensersatzansprüche gegenüber dritten Personen
   - Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten und fahrlässig begangenen Straftaten
   - Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit Vereinsangestellten

2. Grundstücks- und Mietrechtsschutz als Eigentümer oder Verpächter

3. Vertragsrechtsschutz

WER 
   - Verein
   - Vorstandsmitglieder
   - Angestellte des Vereins
   - Vereinsmitglieder

WIE 
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen o.g. Art werden die Anwalts- und Gerichtskosten einschließlich der Aufwendungen für gerichtlich bestellte Sachverständige bis zu einer Höhe von 51.120 € (nach neuen Bedingungen) übernommen



Gebäudeversicherung

WAS 
Vereinseigene, gepachtete oder gemietete Gebäude (auch entgeltfreie Nutzung)

WER 
Verband/Verein

WIE  
Gegen Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasserschäden, Abriss- und Aufräumkosten anteilig enthalten



Inventarversicherung

WAS 
Der gesamte bewegliche, vereinseigene Inhalt in geschlossenen Gebäuden (es kann auch fremder Inhalt versichert sein)

WER
Verband / Verein

WIE
Gegen Feuer, Sturm, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl, Vandalismus


Reisegepäckversicherung

WAS 
Alle Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die der Sportler während einer Reise mit sich führt, am Körper oder in der Kleidung trägt

WER 
Sportgruppen, Einzelpersonen 

WIE 
Schäden durch:
   -  Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter
   -  Verlieren (nicht liegen-, stehen- oder hängenlassen)
   -  Höhere Gewalt (Sturm, Brand)
   -  Transportmittelunfälle oder Unfälle des Sportlers



Gewässerschädenhaftpflichtversicherung

WAS 
Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber oder Betreiber einer Anlage von gewässerschädlichen Stoffen (Öltank, Benzinlager) und aus der Verwendung dieser Stoffe, falls sie Gewässer bzw. das Grundwasser verändern

WER
Verbände / Verein

WIE
Es werden die Kosten übernommen, die benötigt werden, um Rettungsmaßnahmen durchzuführen (Abtragen von Erdreich, gegebenenfalls Abriss von Gebäuden u. dgl.)



Auslandsreisekrankenversicherung

1. Für deutsche Sportgruppen im Ausland:

WAS 
Heilbehandlungskosten bei Krankheit und Unfall während  eines Auslandsaufenthaltes von Sportgruppen
 
WER 
Sportgruppen, Einzelpersonen

WIE 
Rückerstattung nachgewiesener Kosten für:
   -  ambulante Behandlung beim Arzt
   -  stationäre Behandlung im Krankenhaus
   -  Zahnbehandlung
   -  medizinisch notwendige Rücktransporte
   -  Überführungskosten im Todesfall

2. Für ausländische Sportler in Deutschland

WAS 
Heilbehandlungskosten bei Krankheit und Unfall während eines Aufenthalts ausländischer Sportler in Deutschland (Ist nur erforderlich für Sportler aus Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen)

WER 
Ausländische Sportler, die sich auf Einladung von Verbänden oder Vereinen in Deutschland befinden

WIE 
Rückerstattung nachgewiesener Kosten für:
   -  ambulante Behandlung beim Arzt
   -  stationäre Behandlung im Krankenhaus
   -  Transport zum nächsten, erreichbaren Arzt oder Krankenhaus
   -  Zahnarztkosten für Schmerzbehandlung und Reparatur von Zahnersatz
   -  Überführung im Todesfall

Beispiel: 
Eine Sportmannschaft aus einem o.g. Land nimmt auf Einladung eines Brandenburger Verbandes/Vereins an einem Turnier teil. Während der Veranstaltung wird ein Spieler dieser Mannschaft so schwer verletzt, dass ein Krankenhausaufenthalt notwendig wird.
Die Versicherung übernimmt alle Kosten für die notwendige Heilbehandlung bis auf eine Selbstbeteiligung von 52 EUR. Ohne Versicherung hätte der einladende Verband/Verein für die Kosten aufkommen müssen.



Tierhalterhaftpflicht
versicherung für Reit und Fahrvereine

WAS 
Personen- oder Sachschäden die durch das dem Verein zu satzungsgemäßen Zwecken zur Verfügung gestellte Privatpferd verursacht werden. Das Fremdreiterrisiko sowie der private, nichtkommerzielle Gebrauch des Pferdes ist mitversichert.

WER 
Tierhalter/Pferd

Haftpflicht für Nebenrisiken der Schützenvereine

WAS 
Personen- oder Sachschäden die durch schuldhafte Handlungen des Vereines bei:

·         Salut- und Böllerschießen

·         Schützenumzügen

·         Einsatz mobiler Schießstände

·         Sowie während des Gästeschießens verursacht werden .

 

WER 
Schützenverein bzw. im Auftrage des Vereins handelnde Vereinsmitglieder

 

 


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