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Aus- und Fortbildung

Fahrtkostenersatz
Fahrtkostenersatz für Vereinsmitglieder gestiegen

Nun ist es amtlich: Seit dem 1. Januar 2001 hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf die neue, verkehrsmittelunabhängige Kilometer-Entfernungspauschale von 0,70 DM für die ersten zehn Kilometer und 0,80 DM für jeden weiteren Entfernungskilometer.

Interessanter und in der Praxis noch wichtiger für Vereine ist allerdings die zwischenzeitlich abgeschlossene Diskussion über eine Erhöhung der steuerfreien Kilometerpauschale für Dienstreisen. Wer z. B. als Übungsleiter oder Vereinsmitglied für den Verein Fahrten ausführt - etwa zu Veranstaltungen, Turnieren, Auftritten, Wettkämpfen etc. - erhält i. d. R. als Ersatz eine steuerfreie Pauschale für den Einsatz des Privatautos. Trotz gestiegener Benzinpreise war jedoch bislang diese steuerfreie Entschädigung auf 0,52 DM je Fahrtkilometer beschränkt. Mit Schreiben vom 11.01.2001 hat das Bundesfinanzministerium die Kilometerpauschale für Dienstreisen rückwirkend zum 1. Januar auf 0,58 DM angehoben.

Als Vereinsvorstand sollte man aus Motivationsgründen diese aktuelle Veränderung nicht nur entsprechend kommunizieren, sondern diese bei den Reisekostenabrechnungen auch berücksichtigen und den Übungsleitern und Vereinsmitgliedern ausbezahlen bzw. auf einem Schreiben für das Finanzamt zur Anrechnung bei der Jahreslohnsteuererklärung festhalten.



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