| Fahrtkostenersatz für Vereinsmitglieder
gestiegen
Nun ist es amtlich: Seit dem 1. Januar 2001 hat jeder
Arbeitnehmer einen Anspruch auf die neue, verkehrsmittelunabhängige
Kilometer-Entfernungspauschale von 0,70 DM für
die ersten zehn Kilometer und 0,80 DM für jeden
weiteren Entfernungskilometer.
Interessanter und in der Praxis noch wichtiger für
Vereine ist allerdings die zwischenzeitlich abgeschlossene
Diskussion über eine Erhöhung der steuerfreien
Kilometerpauschale für Dienstreisen. Wer z. B.
als Übungsleiter oder Vereinsmitglied für
den Verein Fahrten ausführt - etwa zu Veranstaltungen,
Turnieren, Auftritten, Wettkämpfen etc. - erhält
i. d. R. als Ersatz eine steuerfreie Pauschale für
den Einsatz des Privatautos. Trotz gestiegener Benzinpreise
war jedoch bislang diese steuerfreie Entschädigung
auf 0,52 DM je Fahrtkilometer beschränkt. Mit Schreiben
vom 11.01.2001 hat das Bundesfinanzministerium die Kilometerpauschale
für Dienstreisen rückwirkend zum 1. Januar
auf 0,58 DM angehoben.
Als Vereinsvorstand sollte man aus Motivationsgründen
diese aktuelle Veränderung nicht nur entsprechend
kommunizieren, sondern diese bei den Reisekostenabrechnungen
auch berücksichtigen und den Übungsleitern
und Vereinsmitgliedern ausbezahlen bzw. auf einem Schreiben
für das Finanzamt zur Anrechnung bei der Jahreslohnsteuererklärung
festhalten.
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