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| Darf jemand unter 18 Jahren eine Übungsstunde leiten? |
| Ja, wenn die Person geeignet ist. Lizenzen, andere Qualifikationsnachweise und Entwicklungsstand/Reife sind Hinweise für eine Eignung. Außerdem muss der Vorstand die Beauftragung aussprechen. Die Erziehungsberechtigten des ÜL müssen gefragt werden und schriftlich ihre Erlaubnis erteilen. Außerdem sollte man auch die Eltern der Kinder in Kenntnis setzen. |
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