|
<<zurück
| Darf ich Kinder vor dem Ende der Übungsstunde nach Hause schicken? |
| Nein, wenn sie unter ca. 12 Jahren alt sind und bisher immer abgeholt wurden. Bei über 12jährigen ist ein Nachhauseschicken nur im Notfall – und wenn das „Nachhausekommen“ gesichert ist – möglich. Ein Indiz für die Fähigkeit zur verkehrgerechten Bewältigung des Weges ist z. B. der alleinige Weg zur Schule oder zur Übungsstunde. Eine rechtzeitige Information über die Möglichkeit an die Eltern ist nötig. Der verantwortliche ÜL darf die Aufsichtspflicht nicht vernachlässigen – daher evtl. Begleitung sicherstellen. |
|
|