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Wann besteht die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung des/der ÜL?
Neben der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche (Schadenersatzansprüche) kann sich der/die ÜL auch einer straf-rechtlichen Verfolgung ausgesetzt sehen. Auch hier kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an. Strafrechtliche Ermittlungen können aufgrund einer Strafanzeige erfolgen oder aber durch die Staatsanwaltschaften veranlasst werden, wenn ein öffentliches Interesse an einer Verfolgung besteht. Z.B. kann die Verletzung einer Aufsichtspflicht, die eine erhebliche Verletzung des zu Beaufsichtigenden nach sich zieht, strafrechtliche Ermittlungen auslösen. Sollten die Ermittlungsbehörden einen Straftatbestand feststellen, so kann der/die ÜL bestraft werden. Die Richter/innen können zu Geld- oder Haftstrafen verurteilen. Im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen erhalten die ÜL Kostenschutz.

 


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