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| Sind für diese Einnahmen Sozialabgaben zu zahlen? |
| Nein! Weder Verein noch ÜL müssen bei Einnahmen aus der/den ÜL- Tätigkeit/en bis zu 1848,– Euro/Kalenderjahr Sozialabgaben abführen. Es müssen auch keine Meldungen gegenüber den Krankenkassen vorgenommen werden. Für den Verein gelten Besonderheiten im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung. |
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