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| Wie viel darf ich als ÜL in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis verdienen |
| Grundsätzlich gilt die regelmäßige monatliche Entgeltgrenze von 400,– Euro bei einer geringfügigen Beschäftigung. Die 1848,– Eurodes ÜL- Freibetrages können dabei zusätzlich vom Verein gezahlt werden. Für diese 1848,– Eurofallen keine Steuern und Sozialabgaben an. Wird der Jahresfreibetrag auf 12 Monate verteilt, kann der Verein an den ÜL auf diese Weise bis zu 554,– Euro monatlich zahlen.
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