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 Sport in PM
Aus- und Fortbildung

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Ab wann zahlt der Verein Beiträge zur VBG?
Der Verein bezahlt direkt bei der VBG Beiträge für beschäftigte Personen mit Entgelt. Für arbeitnehmerähnlich Tätige (keine Beschäftigten, auch ÜL mit einer jährlichen Aufwandsentschädigung bis zu DM 3.600,–/Jahr) zahlt der Landes- SportBund NRW.

 


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