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| Ab wann zahlt der Verein Beiträge zur VBG? |
| Der Verein bezahlt direkt bei der VBG Beiträge für beschäftigte Personen mit Entgelt. Für arbeitnehmerähnlich Tätige (keine Beschäftigten, auch ÜL mit einer jährlichen Aufwandsentschädigung bis zu DM 3.600,–/Jahr) zahlt der Landes- SportBund NRW.
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