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| Darf ich als ÜL ein Trampolin/Minitrampolineinsetzen ? |
| Voraussetzung für den Einsatz des Trampolins/des Minitrampolins ist, dassder/die ÜL eine „Einführung in den Umgang mit dem Gerät“ erfahren hat und nachweisen kann. Lehrgänge für diesen Nachweis führen die Turnerbünde (z.B. Westfälischer Turnerbund, Tel.: 02388-300000) durch. |
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