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| Wo fängt meine Aufsichtspflicht als ÜL an, wo hört sie auf? |
| In der Regel beim Betreten/Verlassen der Sportanlage bzw. am Treffpunkt, z.B. vor dem Eingang! Der Verein/ÜL sollten gemeinsam mit den Eltern Absprachen treffen und Regeln aufstellen (wann, wo, an wen werden Kinder übergeben). Z.B. „Ihr übergebt mir die Kinder, ich übergebe sie euch wieder“. Denn oft lassen die Eltern die Kinder schon „oben an der Straße aus dem Auto“ und sind dann weg. Dies kann eine Gefahr für die Kinder sein, wenn der/die ÜL sich verspätet oder die Stunde ausfällt.
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