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 Sport in PM
Aus- und Fortbildung

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Hat der/die ÜL die Aufsichtspflicht beim Mutter-Kind-Turnen?
Ja! Geben die Eltern Hilfestellung, so müssen sie auch hier durch den/die ÜL in die Hilfestellung eingewiesen werden. Neben der Aufsichtspflicht über die Kinder und der Sorgfaltspflicht bzgl. Der Eltern hat der/die ÜL weitere Sorgfaltspflichten. Er/Sie muss Aufbau, Anordnung der Geräte und Durchführung der Stunde so gestalten, dass Gefahren für die Teilnehmer/innen (Kinder und Erwachsene) weitestgehend ausgeschlossen sind.

 


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