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| Wer ist zuständig für die Reparatur eines defekten Hallendachs? |
| Der Eigentümer der Halle! Dies ist i.d.R. die Kommune oder der Verein. Der/ die ÜL muss den Schaden an den Verein (Vorstand) melden. Der Verein muss den Schaden beheben bzw. melden, wenn es sich um eine kommunale Einrichtung handelt.
Achtung: Der/ die ÜL muss bei der Durchführung der Übungsstunde die Sicherheit der Teilnehmer/ innen gewährleisten.
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