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| Kann ich den Übungsbetrieb in einer defekten Halle durchführen? |
| Das kommt auf den Schaden an! Jede/ r ÜL ist verpflichtet, vor Beginn der Übungsstunde Geräte und Halle auf einwandfreies Funktionieren zu „checken“. Findet der/ die ÜL einen Mangel/ Schaden, kann er/ sie die betreffende Stelle markieren und für die Teilnehmer/ innen sperren. Besteht auf Grund des Schadens erhebliche Gefahr für die Sicherheit, muss er/ sie den Unterricht abbrechen bzw. ausfallen lassen. Melden muss er/ sie den festgestellten Schaden unverzüglich (Verein/ Vorstand, Hausmeister/ in). |
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