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| Kinder werden in der Halle nicht abgeholt – muss ich warten? |
| Ja! Der/ die ÜL ist verpflichtet, die Aufsicht wieder an die Eltern zu übergeben. Dies bedeutet dass er/ sie einen angemessenen Zeitraum mit dem Kind warten muss, wenn sich die Eltern verspäten, es sei denn, dass andere Vereinbarungen (am besten schriftlich) mit den Erziehungsberechtigten getroffen wurden. Ist auch nach erheblichen Bemühungen (Telefonaten usw.) kein Erziehungsberechtigter zu erreichen, ist nichts über den Verbleib der Eltern bekannt, müssen der/ die ein Kind unter 12 Jahren in „öffentliche Obhut“ – Polizei, Feuerwehr oder Jugendamt – übergeben. Über 12 Jahren ist eine Entscheidung im Einzelfall unter Berücksichtigung der Entwicklung des Kindes zu treffen. |
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