Nachbewilligung von Fördermitteln im Bereich A: Kinder und Jugendliche

Die Höhe der Fördermittel in den einzelnen Förderbereichen wird nach Antragschluss durch den Vorstand festgelegt. Diese richtet sich nach der jeweiligen Antragslage und der zur Verfügung stehenden Fördermittel.
Für den Fall, dass bis zum Abrechnungsschluss (30.11.) Fördermittel nicht abgerechnet werden, bzw. es zu einem Fördermittelrückfluss kommt, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass es bei Mehrabrechnungen zu Nachbewilligungen kommen kann.

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