Förderung von ‚Kleinteiligen lokalen Initiativen‘ geht weiter

Vorschlagsberechtigt sind natürliche Personen, Vereine, Verbände, Stiftungen sowie juristische Personen öffentlichen Rechts, die noch nicht mit einem Kleinprojekt im Aktionsplan 2017 berücksichtigt wurden. 80 % der Kosten für investive Maßnahmen in Höhe von max. 5.000 EUR kann die LAG Fläming-Havel übernehmen.

So wie im Vorjahr beispielsweise der Sport-, Spiel- und Kulturverein e. V. Altbensdorf mit seinem Altersgerechtes Bewegungs-u. Sportangebot.

 

Vereine können den Eigenanteil auch durch Eigenleistungen erbringen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds ELER. Insgesamt stehen dafür in diesem Jahr 35.000 EUR zur Verfügung. Entscheidend für die Auswahl des Projektvorschlags ist die Wirksamkeit für die Bevölkerung vor Ort. Die Maßnahmen sollen den sozialen Zusammenhalt stärken, Beiträge zur Daseinsvorsorge und Infrastruktur vor Ort leisten oder auch Barrieren abbauen. Die Realisierung der ausgewählten Vorschläge kann ab Herbst 2018, nach Genehmigung des gesamten Aktionsplanes durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, erfolgen. Bitte reichen Sie das Formblatt für ihre Projektvorschläge bis zum
28.02.2018 bei der LAG Fläming-Havel ein. Eine telefonische Beratung oder ein Ortstermin sollten der Einreichung möglichst vorausgehen. Informationen zum Verfahren, Unterlagen für die Einreichung von Projektvorschlägen und  Bewertungskriterien sind ebenso wie die bisher geförderten Initiativen unter www.flaeming-havel.de zu finden.
Gern steht Ihnen Frau Hohlfeld telefonisch unter 033849 901948 oder per E-Mail unter uta.hohlfeld@flaeming-havel.de für Fragen zur Verfügung.

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