Newsletter 3/2002

24.09.2002 von Azubi KSB

Editorial

Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,
liebe Freunde des Sportes!
Ich möchte allen Sportlern und Freunden des Sportes recht herzlich danken für ihre Solidarität für die Opfer der Hochwasserkatastrophe.
Durch persönliche Spenden von Sportlern und Vereinen sowie durch Benefizveranstaltungen gab es direkte Hilfe für die Betroffenen, aber auch finanzielle Unterstützung für Vereine, deren Sportstätten von der Katastrophe zerstört wurden, wie z. B. der SG Breese (Wittenberge), der durch Einnahmen bei den „Richtig Fit Tagen“ in Wust 504,00 € als 1. Hilfe übergeben wurden.
An dieser Stelle möchte ich mich auch recht herzlich bei allen Vereinen und Sportgruppen bedanken, die zum Gelingen dieser Sportwoche beigetragen haben. Wie in der Presse ausführlich berichtet, war es eine gelungene sportliche Öffentlichkeitsveranstaltung unseres Kreissportbundes.
Die letzten Monate des Sportjahres sind erneut geprägt durch Jubiläen und Sportveranstaltungen der Vereine.
Vor über 600 Zuschauern wurde in Lehnin die Fußballsaison der Verbandsliga mit einem gelungenen sportlichen Rahmenprogramm des Vereins Kloster Lehnin und weiteren Vereinen der Großgemeinde eröffnet.
Mit dem Schützenfest in Werder, dem traditionellen Nachtschießen in Medewitz, dem Kreisreiterjugendtag in Vehlen, dem 50jährigen Bestehen des Nahmitzer SV, möchte ich nur einige der anstehenden Aktivitäten nennen.
Ein Höhepunkt des Sportjahres wird sicher unser traditioneller Sportlerball am 8. November in Nahmitz sein.
Ich freue mich schon mit euch, liebe Sportfreunde, in geselliger Runde ein erfolgreiches Sportjahr 2002 abzuschließen.
Horst Rehbein, Vorsitzender

VEREINSFÖRDEUNG LÖST ÜBUNGSLEITERBEZUSCHUSSUNG AB

Diese Vereinsförderung löst 2003 die bisherige Übungsleiterbezuschussung sowie die Förderung von Modellprojekten in den Bereichen Gesundheitssport, Frauen, Senioren und Vorschulkinder ab.
Verfügt der Verein über mindestens einen lizenzierten Übungsleiter, Jugendleiter oder Vereinsmanager je angefangene 50 Mitglieder, so kann er die volle Pro-Kopf-Förderung pro Mitglied erhalten; hat er weniger Lizenzinhaber, so halbiert sich die Summe. Die Vereinsförderung kann (nur) für die Bezuschussung lizenzierter Übungsleiter und/oder den Erwerb von Sportgeräten verwendet werden. Detaillierte Informationen und die kompletten Richtlinien erhalten die Vereine rechtzeitig vor Inkrafttreten.
Beispiel 1
- Der Verein A hat 40 Mitglieder. Pro Mitglied kann der Verein 5 € = 200 € (maximale Förderung).
- Um diese maximale Förderung zu bekommen, muss der Verein einen Übungsleiter/ Jugendleiter/ Vereinsmanager mit gültiger Lizenz oder einen Übungsleiter mit anerkannter Vorstufe haben und dies nachweisen.
-Wenn der Verein mehr als einen Übungsleiter mit gültiger Lizenz hat, hat das keinen Einfluss auf die Bezuschussung. Bei bis zu 50 Mitglieder ist der Nachweis nur für einen Übungsleiter zu führen (siehe o.a. Schlüssel).
Beispiel 2
-Der Verein B hat 123 Mitglieder. Pro Mitglied kann der Verein 5 € erhalten = 615 € (maximale Förderung).
-Um diese maximale Förderung zu erhalten, muss der Verein 3 Übungsleiter/ Jugendleiter/ Vereinsmanager mit gültiger Lizenz oder Übungsleiter mit anerkannter Vorstufe haben und diese nachweisen.
-Der Verein hat aber nur einen Übungsleiter und einen Jugendleiter mit gültiger Lizenz und kann deshalb nur eine 50%ige Förderung (=307,50 €) erhalten. Grund: Für eine maximale Förderung muss der Verein 3 Übungsleiter/ Jugendleiter/ Vereinsmanager mit gültigen Lizenzen oder Übungsleiter mit anerkannter Vorstufe haben. Der Verein hat aber nur 2 nachgewiesen.
Beispiel 3
-Der Verein C hat 60 Mitglieder. Für die maximale Förderung muss der Verein 2 Übungsleiter/ Jugendleiter/ Vereinsmanager mit gültiger Lizenz oder Übungsleiter mit anerkannter Vorstufe haben nachweisen.
-Der Verein hat keinen Übungsleiter/ Jugendleiter/ Vereinsmanager mit gültiger Lizenz, so kann er nur eine 50%ige Förderung erhalten.
-Die 50%ige Förderung darf nur für die Beschaffung von Sportgeräten verwandt werden (maximaler Einzelpreis 400 €). Nichtlizenzierte Übungsleiter dürfen nicht bezuschusst werden.

Kooperation Schule und Verein 2002/2003
Gegenstand der Förderung ist die Bezuschussung von Kooperationsmaßnahmen
zwischen Schule und Sportverein. Zuwendungsfähig sind Maßnahmen, die über ein Schuljahr regelmäßig durchgeführt werden von Übungsgruppen mit sportartbezogener oder sportartübergreifender Orientierung, an denen alle Kinder und Jugendlichen teilnehmen können, die noch keinem Sportverein angehören, bzw. als Mitglied eines Solchen eine andere Sportart gewählt haben.
Ziel ist es, dass die Kinder und Jugendlichen nach Ablauf der Kooperationsmaßnahme am Ende eines Schuljahres ihre regelmäßige sportliche
Betätigung möglichst im Sportverein fortsetzen.
Der Zuschuss für eine Maßnahme kann maximal bis zu 500,00 EURO betragen und ist zweckgebunden einzusetzen für die Honorierung des/der Leiters(in) der Maßnahme sowie die Anschaffung von Kleinsportgeräten für die beantragte Maßnahme.
Die Antragstellung auf Zuwendung erfolgt durch die Mitgliedsvereine bzw. Schulen an den Kreissportbund auf dem Formblatt -Antrag Kooperation Sportverein, Sportverband und Schule sowie Schulsportarbeitsgemeinschaften (SSAG)- .
Die Anträge müssen vollständig spätestens am 25.09.2002 (für das laufende
Schuljahr) beim Kreissportbund vorliegen.
Informationen und Rückfragen unter 03382-701046 im KSB. Holger Jurich

Fahrtkosten und Kleinsportgeräte und Materialien können noch beantragt werden

Fördermittel für die Bezuschussung von Fahrtkosten im Kinder- und Jugendbereich auf Kreisebene können noch beantragt werden. Das könnte z.B. die vielen Mannschaften in den Ballsportarten betreffen, die jetzt auf Grundlage der Ansetzungen der ersten Spielhalbserie 2002/2003 noch einen Antrag stellen könnten. Wichtig ist die Anlage zum Formblatt mit Angabe der gefahrenen km x 0,22 € x Anzahl PKW’s pro Spiel. Bitte vom Staffelleiter und Vorsitzenden unterschreiben lassen.
Einen Zuschuss zur Anschaffung von Kleinsportgeräten und Materialien (Bälle, Netze, Pokale, Urkunden u.ä.) gewähren wir nach Antrag auf dem entsprechenden Formblatt. Bitte nicht die Angabe der Notwendigkeit der Anschaffung auf einem gesonderten Blatt vergessen.
Formblätter sind unter folgender Adresse http://www.ksb-pm.de/verein/spende-allgemein.htm zum downloaden erhältlich oder werden zugesandt.

Aufbau- und Lizenzlehrgang Breitensport - Lizenzausbildung für den Bereich Breitensport, Freizeit und Fitness (70 UE)

Wochenlehrgang – Ferienkurs
Aufbauend auf die Grundlehrgänge (50 UE) in 2001/2002 bieten wir jetzt unseren Teilnehmern wohnortnah die Möglichkeit, ihre Lizenz zu erhalten.
Ort: Kleinmachnow, Zeit: 14.-19.10., 9.00 –16.00 Uhr

Anmeldungen sind bis zum 30.09.2002 möglich!
Zugangsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Grundausbildung.






An alle lizenzierten Übungsleiter die 1997/98 ihre Lizenz absolviert haben!

Lehrgang zur Lizenzverlängerung „Breitensport“

Dieser Lehrgang, mit einem Umfang von 15 Stunden, bietet den Übungsleitern die Möglichkeit, ihre Übungsleiterlizenz um weitere 4 Jahre zu verlängern.
Der Inhalt dieser Veranstaltung wird sich nach den Sportarten der Teilnehmer richten.
Ort: Lehnin
Termine: 07.12. und 08.12.2002
Kosten: 34,00 €
Auch 5 Jahre alte Lizenzen können noch verlängert werden, dann aber nur um 3 Jahre.

Termin ! – Termin ! – Termin !
23. November 2002 - Sporttag der Sportjugend Potsdam-Mittelmark
Die Jugendwarte und die Beauftragten für die Jugendarbeit in den Sportvereinen sollten sich den 23. November 2002 unbedingt vormerken. An diesem Termin findet der V. Sporttag der
Sportjugend Potsdam-Mittelmark im „ Hotel am Klostersee“ in Nahmitz/Lehnin statt.
Im Mittelpunkt des Sporttages stehen die Wahlen eines neuen Vorstandes der Sportjugend. Satzungsgemäß wird ein neuer Vorstand der Sportjugend benannt. Da eine personelle Neustrukturierung vorgesehen ist, ruft der amtierende Vorstand engagierte Sportfreundinnen bzw. Sportfreunde auf sich für die Mitarbeit im Vorstand der KSJ zu bewerben.
Desweiteren erwartet die Teilnehmer des Sporttages u.a. neue Richtlinien und Fördermöglichkeiten der Jugendarbeit im Sport für das Jahr 2003.

Förderung von Ferien- und Bildungsmaßnahmen für 2003
Sportvereine die für das erste Quartal 2003 die Durchführung von Bildungsmaßnahmen und Allgemeine Maßnahmen geplant haben, müssen ihre Anträge bis zum 25.10.2002 bei der Sportjugend Potsdam-Mittelmark einreichen. Das dafür erforderlichen Antragsformular kann von der Sportjugend im Kreissportbund PM abgefordert werden.

Vorankündigung zum Lehrgang Jugendleiter – Card 2003
Voraussichtlich wird in der Zeit vom 22. – 26.04.2003 ein weiterer Lehrgang zur Erlangung bzw. Fortführung der Jugendleiter-Card stattfinden. Hier haben wieder interessierte Jugendliche ab 15 Jahren die Möglichkeit, in einem 40stündigen Lehrgang sich mit Themen der Jugendarbeit auseinander zu setzen. Mit diesem Lehrgang sollen die Jugendlichen zum eigenständigen Handeln in der Kinder- und Jugendarbeit befähigt werden. Da nur eine begrenzte Teilnahmekapazität vorhanden ist, wird eine langfristige Anmeldung empfohlen.
Voranmeldungen und Informationen ab sofort bei der Sportjugend Potsdam-Mittelmark möglich. Holger Jurich

Ferienlager als Freizeitangebot der Sportjugend – soziale Projekte
Die Anreise am 14.07.02 in das Kinder –und Jugenderholungszentrum „Querxenland“ nahmen wir in diesem Jahr mit insgesamt 26 Teilnehmern und 2 Betreuern, davon 8 Aussiedlerkinder aus Lehnin und Schmerwitz wahr. Die Aussiedlerkinder kamen aus den bestehenden Sportgruppen genannter Orte, die hier bereits fest integriert sind und regelmäßig dem Sporttreiben nachgehen.
Das Ferienlager wurde für alle Teilnehmer ein bleibendes Erlebnis. Die Örtlichkeit bot jeglichen Komfort, regelmäßiges gutes Essen und somit war der Preis von 190 € gerechtfertigt.
Der Kontakt untereinander wurde schnell geknüpft und sprachliche Hindernisse gab es gar nicht. Bei verschiedenen Gelegenheiten wurde sogar der Wunsch
geäußert, russisch zu lernen. So war das Eis gebrochen. Wir nutzten neben vielen sportlichen und kulturellen tollen Veranstaltungen 2 Ausflüge, um die nähere Umgebung und die Nähe zur Natur zu erleben.
Beim abschließenden gemütlichen Beisammensein bekannten sich viele für „ein nächstes Mal“ und Pläne dafür werden schon gemacht. Ihr seid auch herzlich eingeladen !Eine weitere Ferienfreizeit fand mit der Sportjugend Potsdam-Mittelmark vom 02.08.02 – 09.08.02 in der Sächsischen Schweiz statt. 18 Mädchen und Jungen im Alter zwischen 8 – 12 Jahren verbrachten in dem Kinder- und Erholungszentrum „ An der Grenzbaude“ eine erlebnisreiche Ferienwoche. Im nächsten Jahr sind wieder 2 Ferienlager mit der Sportjugend Potsdam-Mittelmark geplant.Die Planungen für die zwei Ferienfreizeiten im Sommer 2003 sind bereits angelaufen, denn attraktive Ferienobjekte müssen bereits im Herbst gebucht werden.
Regina Fleischmann

Kontra gegen Rechtsextremismus
Als größte Kinder- und Jugendorganisation in Deutschland will die Deutsche Sportjugend (DSJ) gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Rechtsradikalismus ihren eigenen Beitrag leisten.
In Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für Politische Bildung hat die DSJ ein neuartiges Trainingsmedium entwickelt. Mit dem Sprechbaukasten „Betrifft Rechtsextreme: Dumme und radikale Sprüche“ sollen Trainer und Übungsleiter unterschiedliche Reaktionsmöglichkeiten im Umgang mit dem alltäglichen Rassismus ausprobieren und erlernen können.
Das weltweit neue Trainingsmedium soll Trainer und Übungsleiter unterstützen, im Sinne eines guten Sportsgeistes „Kontra zu geben“, wenn rassistische und menschenfeindliche Sprüche die Runde machen. Auch Trainer und Übungsleiter müssen solche Situationen trainieren. Mit dem multimedialen Programm lernen sie schlagfertig, punktgenau und souverän auf alltägliche rassistische und menschenfeindliche Sprüche –gerade im Training und bei Wettkämpfen- zu reagieren.
Sie haben für Kinder und Jugendliche Vorbildfunktionen und müssen Konflikte lösen können, auch mit Jugendlichen, die sich unsozial verhalten. Ihre Reaktion ist wichtig, sie müssen Konflikte in der Gruppe lösen und ihre Autorität durch sprachliche Kompetenz unter Beweis stellen.
Der Sprechbaukasten wurde speziell für den Einsatz in Sportvereinen konzipiert. In sieben Videosequenzen werden verschiedene Situationen vorgestellt, die diskriminierendes Verhalten zeigen. Das Programm bietet fünf Reaktionsmuster an, dabei reicht das Spektrum vom humorvollen Umgang bis zur Provokation.
Der Sprechbaukasten besteht aus zwei Kopfhörern, einem Mikrophon, einer CD-ROM und einem Handbuch. Er kostet 10,- Euro und kann bezogen werden über die Fax-Hotline 07150/9170600 oder per E-Mail unter Sprechbaukasten@web.de.

Aufwandsspenden
Steuerliche Anerkennung von Aufwandsspenden - Möglichkeiten zur Entlastung der Vereinskasse Viele ehrenamtliche Helfer investieren in ihren Verein nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Geld in der Gestalt, daß sie etwa ihren privaten PKW zur Verfügung stellen, um Jugendmannschaften zu Auswärtsspielen zu fahren. Nur selten wurden und werden die Fahrtkosten von den Vereinen erstattet. Viele Vereine wären dazu wirtschaftlich auch gar nicht in der Lage. Um diesen engagierten Vereinsmitgliedern außer Dank, der nichts kostet, eine meßbare Anerkennung zukommen zu lassen, bietet sich die Aufwandsspende an. Vereinsmitgliedern, die sich außerordentlich engagieren, wird eine Kostenerstattung (z.B. Fahrtkosten) zugesagt. Letztendlich wird die Vereinskasse durch diese Aufwendungen aber nicht belastet. Die bedachten Vereinsmitglieder verzichten auf die Kostenerstattung und erhalten in Höhe des verzichteten Betrages eine Spendenbescheinigung. Damit können sie in ihrer Einkommenssteuererklärung die Spende steuermindernd als Sonderausgabe geltend machen. Beispiel: Einem Vereinsmitglied wird wegen verschiedener belegter Fahrten im Auftrage des Vereins mit seinem Privat - PKW eine Fahrtkostenerstattung von 360 DM/Jahr zugesagt. Er verzichtet auf diesen Betrag und erhält auf Veranlassung des Vereins von der örtlichen Kommunalverwaltung eine entsprechende Spendenbescheinigung.Damit diese Prozedur reibungslos funktioniert, verlangt die Finanzverwaltung etwas Zutun der betreffenden Vereine. Mehrere Oberfinanzdirektionen haben kürzlich in gleichlautenden Verfügungen ihre Finanzämter angewiesen, welche Voraussetzungen für steuerlicher Anerkennung von Aufwandsspenden gegeben sein müssen und wie in solchen Fällen zu verfahren ist: Erstattungsansprüche nach § 670 BGB können Grundlage sog. Aufwandsspenden gem. § 10 b Abs. 3 Satz 4 und 5 EStG sein. Dies gilt grundsätzlich auch im Verhältnis eines gemeinnützigen Vereins zu seinen ehrenamtlichen tätigen Mitgliedern.

Entsprechende Formulare sind beim KSB erhältlich!

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Übungsleitern im Sportverein
(Teil 2) Deshalb sollten Sie:
* Anwesenheits- und Arbeitskontrollen bzw. eine Zeiterfassung vermeiden.
* Die Möglichkeit einräumen, Aufträge frei und ohne Beeinflussung von
außen durchzuführen sowie Einzelaufträge abzulehnen.
* Eine abschließende Vergütung zahlen bzw. diese als Honorar bezeichnen (keine für Arbeitsverhältnisse sonstigen typischen Sozialleistungen gewähren wie Fahrgeld, Zuschüsse, Teilnahme an Sozialeinrichtungen, Urlaub, Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall usw.).
* Den freien Mitarbeiter ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Absprachen einsetzen.
* Ablauf- oder verfahrensorientierte Anweisungen vermeiden und die Freiheit gewähren, den Inhalt der Dienst(Arbeits-)leistung selbst zu bestimmen.
* Wahl des Leistungsortes einräumen, soweit möglich.
* Büroräume, Telefonanlage, EDV-Anlage usw. nicht kostenlos überlassen, sondern ggf. gegen Entgelt aufgrund gesonderter Nutzungsverträge zur Verfügung stellen.
* Wettbewerbsverbote und Ausschließlichkeitsregelungen vermeiden.
* Den Einsatz von Hilfspersonen zulassen und keine höchstpersönliche Leistungserbringung fordern.
* Den freien Mitarbeiter nicht in die Vereinsorganisation und den Vereinsablauf einbinden (Urlaubsanträge, Krankmeldungen, Telefonverzeichnisse, Zurverfügungstellung von Materialien, Betriebsausstattung einschließlich Visitenkarten).
* Das unternehmerische Risiko des freien Mitarbeiters respektieren und Ihre Kontrollrechte und Ihr Recht auf Berichterstattung ausschließen.

Bei Betriebsprüfungen durch die zuständigen Sozialversicherungsträger wird hierauf strengstens geachtet.
Soweit keine typischen Arbeitnehmer-Vertragsbestandteile vereinbart worden sind (wissendlich oder unwissendlich), besteht bei einer Tätigkeit von weniger als 15 Stunden wöchentlich und einem Verdienst bis zu 479 EUR (ehem. 930 DM) monatlich keine Beitrags- und Meldepflicht mehr. Dieser Betrag von 479 EUR im Monat setzt sich aus dem monatlichen Steuerfreibetrag von 154 EUR (bisher 300 DM bzw. 3.600 DM jährlich) nach § 3 Nr. 26 EStG und der Grenze für geringfügige Beschäftigungen von 325 EUR (bisher 630 DM) zusammen. Damit ist der Verein bei selbstständiger Tätigkeit des Übungsleiters nicht mehr verpflichtet, die sonst anfallenden Sozialversicherungsbeiträge oder die
Pauschalbeiträge von 12 % Renten- u. 10 % Krankenversicherung zu übernehmen und abzuführen.
Werden die Geringfügigkeitsgrenzen jedoch überschritten, ggf. auch durch Zusammenrechnung der Übungsleitertätigkeit mit einer anderen rentenversicherungspflichtigen selbstständigen Tätigkeit, besteht Rentenversicherungspflicht.
Zum Anwendungsbereich: Diese günstigere sozialversicherungsrechtliche Beurteilung gilt ausschließlich für Sport-Übungsleiter oder Trainertätigkeiten auf vergleichender Basis für Sportvereine als Auftraggeber. Nach Auffassung des BMA gilt dies nicht für sonstige nebenberufliche Tätigkeiten für den Sportverein, etwa als Organisationsleiter, Dozent, Sportler etc. Bei unklaren Sachverhalten kann Rücksprache mit der Krankenkasse bzw. BfA genommen werden.
Steuerhinweis: Steuerrechtlich wird nach wie vor eine nebenberufliche Tätigkeit von bis zu sechs Stunden wöchentlich als selbstständige Tätigkeit angesehen. Der selbstständige Übungsleiter hat seine Vergütung (Honorar) selbst zu versteuern, wobei er den jährlichen Steuerfreibetrag von 1.848 € in Anspruch nehmen kann.
Ein neuer, durch den DSB überarbeiteter und von der BfA geprüfter, Übungsleiter-Honorarvertrag kann über die Email-Adresse: Info@ksb-pm.de abgefordert werden.

Rechtsfragen für den Übungsleiter (Teil 1)
Aufsichtsfragen Sporthalle

1. Kinder werden in der Halle nicht abgeholt – muss ich warten?

Ja! Der/ die ÜL ist verpflichtet, die Aufsicht wieder an die Eltern zu übergeben. Dies bedeutet dass er/ sie einen angemessenen Zeitraum mit dem Kind warten muss, wenn sich die Eltern verspäten, es sei denn, dass andere Vereinbarungen (am besten schriftlich) mit den Erziehungsberechtigten getroffen wurden. Ist auch nach erheblichen Bemühungen (Telefonaten usw.) kein Erziehungsberechtigter zu erreichen, ist nichts über den Verbleib der Eltern bekannt, müssen der/ die ein Kind unter 12 Jahren in „öffentliche Obhut“ – Polizei, Feuerwehr oder Jugendamt – übergeben. Über 12 Jahren ist eine Entscheidung im Einzelfall unter Berücksichtigung der Entwicklung des Kindes zu treffen.

2. Kann ich den Übungsbetrieb in einer defekten Halle durchführen?

Das kommt auf den Schaden an! Jede/ r ÜL ist verpflichtet, vor Beginn der Übungsstunde Geräte und Halle auf einwandfreies Funktionieren zu „checken“. Findet der/ die ÜL einen Mangel/ Schaden, kann er/ sie die betreffende Stelle markieren und für die Teilnehmer/ innen sperren. Besteht auf Grund des Schadens erhebliche Gefahr für die Sicherheit, muss er/ sie den Unterricht abbrechen bzw. ausfallen lassen. Melden muss er/ sie den festgestellten Schaden unverzüglich (Verein/ Vorstand, Hausmeister/ in).

3. Wer ist zuständig für die Reparatur eines defekten Hallendachs?

Der Eigentümer der Halle! Dies ist i.d.R. die Kommune oder der Verein. Der/ die ÜL muss den Schaden an den Verein (Vorstand) melden. Der Verein muss den Schaden beheben bzw. melden, wenn es sich um eine kommunale Einrichtung handelt.
Achtung: Der/ die ÜL muss bei der Durchführung der Übungsstunde die Sicherheit der Teilnehmer/ innen gewährleisten.

Der Kreisreiterverband gratuliert,
seinen D-Kaderreitern zu den hervorragenden Ergebnissen in den Wettbewerben um die Landesmeisterschaft 2002.
Pony – Springen
1. Platz, Susann Wernicke, Arabella, RFV Wenddoche
3. Platz, Benjamin Lis, Bonito, RFV Roskow-Weseram
Junioren – Springen
1. Platz, Susann Wernicke, Princess, Royal RFV Wenddoche
2. Platz, Jan Peters, Cleopatra, RFV Schwanebeck
Junioren – Dressur
2. Platz, Katrin Peters, Cosi van Tutte, RFV Schwanebeck
Junge Reiter – Dressur
2. Platz, Katarina Jahn, Revian, RFV Schwanebeck
Junge Reiter – Springen
8. Platz, Annika Nitschke, Pascal, RFV Niederwerbig

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