19.08.2011 von Kreissportbund Redaktion
Am 28. Juni 2011 unterzeichneten der Präsident des Landessportbund Brandenburg, Herr Hans-Dietrich Fiebig, und der Vorstandsvorsitzende der Feuersozietät Berlin-Brandenburg, Herr Dr. Frederic Roßbeck den neuen Rahmenvertrag für die Haftpflicht-und Unfallversicherung ab dem 1. Juli 2011.Seit über 10 Jahren ist die Feuersozietät ein verlässlicher Partner für den organisiertenSport in Berlin. Fast 400.000 Mitglieder sind auch weiterhin über diesen Vertragim Unfall- und Haftpflichtbereich, bei der Ausübung ihres Sportes versichert.Die Feuersozietät setzte sich im Auswahlverfahren gegen 19 Mitbewerber durch.
Im Haftpflichtbereich enthält der neue Versicherungsvertrag erhöhte oder zusätzlicheLeistungen.
1. Erhöhung der Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung auf:
a. 5.000.000,- EURO pauschal für Personen- und/oder Sachschäden
b. 100.000,- EURO für Vermögensschäden in Folge eines Personen- oderSachschadens
Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahresbeträgt das Dreifache dieser Versicherungssummen.
c. 100.000,- EURO beim Verlust fremder und überlassener SchlüsselDer zusätzliche Abschluss einer Schlüsselverlustversicherung im Rahmen vonSchlüsselverträgen entfällt damit. Der Verlust eigener Schlüssel ist hierüber nichtversichert
2. Neuversicherte Risiken im Haftpflichtbereich:
a. Internethaftung, wonach die gesetzliche Haftung des Versicherungsnehmerswegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellungelektronischer Daten, z.B. Internet, per E-Mail oder mittels Datenträgereingeschlossen ist.
Im Bereich der Unfallversicherung sind im neuen Bereich die Grundleistungenkonstant geblieben.
1. 35.000,- EURO bei Invalidität
Die Leistung wird erst fällig bei einem dauerhaften Körperschaden größer 20 Prozent.Bei einem Schaden größer 75% verdoppelt sich die Invaliditätsleistung.
2. 5.000,- EURO bei einem unfallbedingten Todesfalldie Hälfte wenn der Tod durch Herzinfarkt eingetreten ist.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Zuzahlungen, wenn z.B. beim aktiven Sportdie Brille oder die Kontaktlinsen beschädigt worden sind (bis zu 75,- €), es zu Zahnschädenkommt (bis zu 250,- € pro Zahn), die Zahnspange (bis zu 500,- €) oder dasHörgerät (bis zu 400,- €) beschädigt wurde.Der Verlust von Brille, Zahnspange oder Hörgeräten wird nicht reguliert.Der neue Vertrag ist in seiner Gesamtheit auf der Internetseite des LSBVersicherungsmaklers,der Paetau Sports Versicherungsmakler GmbH, unterwww.thv-gruppe.de bei den Downloads zu finden.Nachfolgend möchten wir Ihnen noch einige Grundlagen zum Versicherungsvertragnäher bringen.
A. Haftpflichtversicherung
Nach § 823 BGB ist jeder zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet, der vorsätzlichoder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit dasEigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt.Zum Versicherungsschutz gehört aber auch ganz selbstverständlich, dass derVersicherer prüft, ob ein schuldhaftes und fahrlässiges Verhalten beim Schadenverursacherliegt. Wenn ja, dann reguliert der Versicherer. Wenn aber nicht, dannwerden die Kosten für die Abwehr des unberechtigten Anspruches übernommen– auch das verstehen wir unter Versicherungsschutz.Wichtig zu wissen ist, dass anderweitig bestehender Versicherungsschutz, wiez.B. eine Privathaftpflichtversicherung oder eine eigene Bootsversicherung, diesemVertrag voraus geht.Was tun im Schadenfall?Mit dem neuen Haftpflichtvertrag wird es auch neue Schadenanzeigen geben.Nur diese sind noch zu verwenden und ebenfalls als Download in der aktuellenFassung zu erhalten. Jeder Anspruch gegen Sie als Verein oder gegen einenÜbungsleiter ist der Paetau Sports unverzüglich anzuzeigen, auch wenn Sie dieseneventuell für unberechtigt halten. Der postalische Umweg über den LSB kannzu einem Fristversäumnis führen und stellt den Versicherer von der Leistung frei!Darüber hinaus dürfen auf keinen Fall Schuldanerkenntnisse ausgesprochenwerden. Die Beurteilung, ob es zu einer Regulierung des Anspruches oder zu einerAbwehr des unbegründeten Anspruches kommt liegt in Anlehnung an diegültige Rechtsprechung einzig beim Versicherer.
B. Unfallversicherung
Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinenKörper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.Mit der Unfallversicherung möchte der LSB Hilfestellung bei schweren durch denSport erlittenen Verletzungen, die zu einer dauerhaften Invalidität führen, geben.Nicht versichert sind über diesen Vertrag die Leistungen der Krankenversicherer.Ob die Praxisgebühr, Heilbehandlungskosten, Heilkostenersatz, Selbstbeteiligungen,Fahrtkosten, Krankenpflege, Nachhilfeunterricht, usw.. Hier leistet IhrKrankenversicherer oder Ihre private Unfallversicherung. Letzteres legen wir allenaktiven Sportlern dringend ans Herz.Der versicherte Personenkreis ist unverändert geblieben. Es sind alle aktiven undpassiven Vereinsmitglieder bei der Ausübung des aktiven Sports, aber auch beiVereinsveranstaltungen, Sitzungen, Fortbildungen usw, versichert. Auch eineReihe von Nichtmitgliedern, so z.B. Eltern die ihre Kinder zum Auswärtsspielfahren oder Betreuer von behinderten Sportlern sind über diesen Vertrag versichert.Nicht versichert sind die Teilnehmer von Kursen, die nicht Mitglied im Vereinund somit nicht Bestandteil der Solidargemeinschaft Sport sind.Was tun im Schadenfall?Innerhalb von 14 Tagen muss die Schadenanzeige (ebenfalls neu unter www.thvgruppe.de) bei Paetau Sports sein. Diese muss vom Verunfallten und einem Vereinsvertreterunterzeichnet sein. Auch hier ist der Umweg über den LSB eherfristgefährdend. Noch wichtiger ist aber, dass der Verunfallte innerhalb von 4 Tagenden Arzt aufgesucht haben muss, denn nur dann kann der Zusammenhangzwischen der körperlichen Schädigung und dem Sportunfall auch einwandfreidokumentiert werden.
Als Servicepartner des Landessportbundes Brandenburg steht Ihnen Paetau Sportsfür Fragen rund um den Vertrag gerne zur Verfügung.Montag, Mittwoch und Donnerstag hat das LSB-Büro für Sie geöffnet. Am besten, Sievereinbaren vorher unter 030-23810018 einen Termin.
Von Philipp Schneckmann und Frank Krause